NL=Anteil an ungetr. Hofraum, Zuständigkeit für Erbschein

  • Guten Morgen zusammen!

    Bin mal wieder total betriebsblind und brauche Denkanstöße!

    Erbscheinsantrag liegt hier vor, Nachlass besteht nur aus einem Anteil an ungetrennten Hofräumen.

    Ist jetzt das Nachlassgericht zuständig oder muss ich das Ganze zur Prüfung der Zuständigkeit und ggfls. Erteilung des Erbscheines an das Landwirtschaftsgericht abgeben?

    Bin total verwirrt, hier sagt dazu jeder was anderes...

  • Der Antwort entnehme ich, dass das Ganze glücklicherweise nix mit der sagenumwobenen Höfeordnung o.ä. zu tun hat und ich einen stinknormalen Erbschein erteilen kann?!

    Da war ich ja nicht nur betriebs- sondern völlig blind...:oops:

  • Der Antwort entnehme ich, dass das Ganze glücklicherweise nix mit der sagenumwobenen Höfeordnung o.ä. zu tun hat und ich einen stinknormalen Erbschein erteilen kann?!

    Da war ich ja nicht nur betriebs- sondern völlig blind...:oops:



    Wie ist doch immer die Antwort? Es kommt drauf an!
    In meinem Bereich (Niedersachsen) güldet die Höfeordnung und demzufolge auch die dort in den §§ 4 ff HöfeO geregelten Sonderfälle hinsichtlich der Erbfolge.
    Knapp formuliert: Ist ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen, greift die HöfeO und das Landwirtschaftsgericht ist zuständig für den Erbschein am Hofvermögen (Hoffolgezeugnis); s. a. § 11 Abs. 1 lit. d HöfeVfO.

    Da ich nicht weiß, woher Du kommst, kann es also sein, dass doch die HöfeO güldet. Die Bezeichnung "ungetrennte Hofräume" ist mir jedoch so nicht geläufig, also könntest Du woanders Deinen Sitz haben...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Interessant! Das klingt nach dem, was unsere Grundbuchleute als "Sammelbuchung" bezeichnen:
    Eine laufende Nummer im BV und als Wirtschaftsart und Lage steht da dann: "verschiedene Flustücke unterschiedlicher Nutzungsart und Lage". Das hat dann mit dem Hof gem. der Höfeordung in der Tat nix mehr zu tun.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • UH hat weder etwas mit der Höfeordnung noch etwas mit Sammelbuchung zu tun.

    UH sind unvermessene Grundstücksrelikte aus preußischer Zeit.

    Die gibt es nur noch in den neuen BL und sollten eigentlich längst verschwunden sein.
    Bei uns wurde der letzte UH vor Jahren aufgelöst. Deswegen meinte ich oben, dass es peinlich für das Kataster ist, innerhalb von 20 Jahren keine Auflösung hinzubekommen.

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