Kostenfestsetzung - bin ich zuständig?

  • Halli hallo... habe hier eine total verzwickte u. komplizierte Sache und frage mich, ob ich hier überhaupt noch zuständig bin.

    Grundlage war Antrag auf Teilungsversteigerung. Wurde angeordnet. Antragsgegnervertreter hat damals Beschwerde oder auch Erinnerung dagegen eingelegt. Abteilungsrichter nicht abgeholfen und Akten dem LG vorgelegt. Die haben dann den Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung abgelehnt und eine Kostenentscheidung getroffen. Es ging nur dann noch weiter, dass die Antragssteller daraufhin noch Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt haben, die von dort zurückgewiesen wurde. Ich habe nun von 2 Kostenfestsetzungsanträge von den beteiligten Anwälten hier liegen. Die KFB's hab ich jetzt auch schon fertig gemacht. Nur is mir grad noch eine Verfügung eines Richters am LG aufgefallen, der da schrieb, falls alle Beteiligten ihre Anträge auf Teilungsversteigerung zurücknehmen, dann würden das AG die Akten wieder zurück bekommen um das Verfahren aufzuheben und das Beschwerdegericht würde dann durch Beschluss jeweils die Kosten den Antragsstellern (des Teilungsversteigerungsantrages) auferlegen.

    So nun bin ich total verwirrt und weiß nicht, ob das jetzt bedeutet dass ich nun die Kosten festsetzen muss oder nicht. Nicht dass ich die KFB's jetzt rausschicke und wäre gar nicht zuständig gewesen.

    Kann da jemand helfen? Wäre echt super.

  • 1. Grundlage der Kostenfestsetzung ist eine Kostengrundentscheidung als Titel. Wem wurden die Kosten vom LG auferlegt und wessen Anwalt hat Festsetzung beantragt?

    2. Zur Vfg. des LG-Richters: Wurde der Antrag denn zurückgenommen? Wenn ja, wann?

  • Genau weiß ich es nicht, aber ist für die Kostenfestsetzung nicht grundsätzlich das erstinstanzliche Gericht zuständig?
    Und das wärst ja wohl du ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zustaändig ist für die Kostenfestsetzung das erstinstanzliche Gericht. Das bist Du.
    Du musst nur schauen, welche Kostenentscheidung der Richter gtroffen hat und welche Anträge gestellt wurden.
    Sollte keine Kostengrundentscheidung vorliegen, kannst Du auch nicht festsetzen. Ansonsten bist Du zuständig.

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