ARGE - Ablehnung des Antrags auf Finanzierung eines Fahrrads

  • Ich habe hier eine sehr Beratungshilfeintensive Rechtssuchende, welche nun Beratungshilfe begehrt für die Überprüfung eines Bescheides der ARGE. Der Grund warum sie sich dagegen wehren will ist, weil sie ein Fahrrad gesponsert von der ARGE begehrt diese das aber unverständlicherweise abgelehnt hat.

    Da diese Dame bei meinem Spezi Rechtsanwalt war und nun mit Nachdruck auch unter Hinweis auf die Verfassungsgerichtsentscheidung um Beratungshilfe bittet habe ich arge Bauchschmerzen Beratungshilfe zu bewilligen. Aus Sicht des Spezirechtsanwaltes ist natrülich Beratungshilfe erforderlich. Da die Erinnerungsrichterin wohl dazu tendiert, stets Beratungshilfe zu bewilligen bei Widersprüchen gegen Behördenbescheiden wollte ich fragen, ob man nicht ablehnen kann mit einem anderen Argument als "geh zur A und B Stelle der Behörde.

    Überschrift angepasst
    li_li (Mod)

  • Als Stichwort fällt mir bei der gehäuften Antragstellung spon.tan das Wort Mutwilligkeit ein. Bei einer gehäuften Antragstellung in dieser Art und Weise habe ich auch schon so entschieden und konnte auch meinen Richter überzeugen.
    Sofern deine Richterin anderer Ansicht ist, so what! Das ist dann Rechtsprechung.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Als Stichwort fällt mir bei der gehäuften Antragstellung spon.tan das Wort Mutwilligkeit ein. Bei einer gehäuften Antragstellung in dieser Art und Weise habe ich auch schon so entschieden und konnte auch meinen Richter überzeugen.
    Sofern deine Richterin anderer Ansicht ist, so what! Das ist dann Rechtsprechung.



    Man kann im Dezember keinen Antrag abweisen, nur weil der Kunde schon 20 Scheine im Jahr bekommen hat und jeder weitere Antrag deshalb mutwillig sein muss. Jeder neue Fall bedarf einer Einzelfallentscheidung.

    Und ich habe auch mit genügend Leuten zu tun, die es auf die 20x im Jahr bringen. Hatte erst letztens von meinem Lieblingsanwalt und einem seiner besten "Kunden" einen neuen Antrag mit der Angelegenheit "Nachbar oder wer auch immer horcht an Wänden und Türen und unterlässt dies nicht".
    Da kann man sich aufregen wie man will, im Einzelfall wird jeder die Notwendigkeit dafür begründen, sich mit Unterlassungsansprüchen zu wehren. So weit darf die Aufregung nicht gehen, dass ich eines Tages mit Herzinfarkt am Schreibtisch zusammenfalle. Wenn die Zivilrichterin für einen derartigen Fall oder eine einfache Beschimpfung im Zivilverfahren einen Gegenstandswert von 4000 € festlegt, beide Seiten auf PKH-Basis sich dann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vergleichen und aus der Staatskasse dann über 800 € für so einen Mist kassieren (die Zahl derartiger Verfahren wächst dementsprechend hier stetig an), warum soll ich mich da noch über einen Beratungshilfe-Schein aufregen ? Hier ist in erster Linie der Gesetzgeber gefragt, der einen nicht nur mit so einem nichts sagenden Begriff wie "Mutwilligkeit" abspeisen kann.

  • Liegt dir der ablehnende ARGE Bescheid vor? Ich würde hier erstmal prüfen, mit welcher Begründung die ARGE das Fahrrad abgelehnt hat. Ich glaube nicht, dass Fahrradablehnungen von der BVerfG Entscheidung gedeckt sind. Die hatte damals wohl einen ganz anderen Hintergrund. ;)

    @ Gegs

    Arme Rechtsanwälte habe ich noch nie gesehen, nur welche, die glaubten sie erhielten zu wenig Geld für ihre Arbeit. ;) Ansonsten gib doch mal ein Thema an, bei dem du fragen hast.

  • Arme Rechtsanwälte habe ich noch nie gesehen, nur welche, die glaubten sie erhielten zu wenig Geld für ihre Arbeit. ;)



    Ich meinte weniger das Materielle :D.

    Ansonsten gib doch mal ein Thema an, bei dem du fragen hast.



    Danke - ich bin Anwältin. Ich weiß ohnehin alles besser.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Auch wenn der Gesetzgeber die Mutwilligkeit noch nicht geklärt hat, so verwende ich die Drucksache 648/08 ab Seite 40 als Hilfe zu meiner Definition der Mutwilligkeit. Auch ist zu prüfen, ob der RA jedesmal durch ein Schreiben tätig werden musste. Einfache Dinge kann die Antragstellerin auch selber schreiben.

  • Arme Rechtsanwälte habe ich noch nie gesehen, nur welche, die glaubten sie erhielten zu wenig Geld für ihre Arbeit. ;)



    Ich meinte weniger das Materielle :D.

    Ansonsten gib doch mal ein Thema an, bei dem du fragen hast.



    Danke - ich bin Anwältin. Ich weiß ohnehin alles besser.



    Das Besserwissen liegt bestimmt auch darin begründet, dass du eine Frau bist und solche immer recht haben wollen. ;)

  • Das Besserwissen liegt bestimmt auch darin begründet, dass du eine Frau bist und solche immer recht haben wollen. ;)



    Meine erste Azubine hat mal zu mir gesagt, Frau Gegs sie wissen ja doch immer alles besser. War bei der Azubine auch keine Kunst. Werde ich aber nie vergessen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Auch wenn der Gesetzgeber die Mutwilligkeit noch nicht geklärt hat, so verwende ich die Drucksache 648/08 ab Seite 40 als Hilfe zu meiner Definition der Mutwilligkeit. Auch ist zu prüfen, ob der RA jedesmal durch ein Schreiben tätig werden musste. Einfache Dinge kann die Antragstellerin auch selber schreiben.



    Das stimmt allerdings, wobei es hier um das Fahrrad ging: Und hier eine Begründung zu finden, wird schon für einen Anwalt nicht leicht werden, geschweige denn für den Harz4-Empfänger selbst.

  • Auch wenn der Gesetzgeber die Mutwilligkeit noch nicht geklärt hat, so verwende ich die Drucksache 648/08 ab Seite 40 als Hilfe zu meiner Definition der Mutwilligkeit. Auch ist zu prüfen, ob der RA jedesmal durch ein Schreiben tätig werden musste. Einfache Dinge kann die Antragstellerin auch selber schreiben.



    Das stimmt allerdings, wobei es hier um das Fahrrad ging: Und hier eine Begründung zu finden, wird schon für einen Anwalt nicht leicht werden, geschweige denn für den Harz4-Empfänger selbst.




    Die Frage, die sich hier doch aber stellt, ist die der Mutwilligkeit der ARGE und dem Gericht gegenüber. Um es jetzt mal sehr übertrieben darzustellen: Es wird bei der ARGE ein U-Boot, ein Maybach und ein Karibikurlaub beantragt. Nächste Woche wieder drei Exoten. Natürlich wird die ARGE alles ablehnen. Und dann soll immer wieder BerHilfe bewilligt werden. Spätens hier würde ich die Ernsthaftigkeit der Anträge anzweifeln und eine Betreuung anregen. Ich kenne die Situation dort vor Ort nicht, aber würde mir hier ähnliches passieren, würde ich versuchen, jeden Antrag derart mit ZwVfg. in die Länge zu ziehen, um ihn am Ende abzulehnen, um dann das Erinnerungsverfahren in die Länge zu ziehen, bis der RA keine Lust mehr hat. :cool:

  • Immerhin: Die Anspielung auf das U-Boot hat bei mir nach einem langen Arbeitstag nochmal zu einer Erheiterung geführt.:wechlach:

    Aber ansonsten ist schon klar: Die Spannweite zwischen Kühlschrank und U-Boot ist eben sehr groß, wobei es schwierig, aber sehr subjektiv ist, wo man nun die Grenze für Mutwilligkeit ansetzt.:eek:

  • Immerhin: Die Anspielung auf das U-Boot hat bei mir nach einem langen Arbeitstag nochmal zu einer Erheiterung geführt.:wechlach:

    Aber ansonsten ist schon klar: Die Spannweite zwischen Kühlschrank und U-Boot ist eben sehr groß, wobei es schwierig, aber sehr subjektiv ist, wo man nun die Grenze für Mutwilligkeit ansetzt.:eek:




    Es lebe der Einzelfall :D

  • das ist aber nicht meine At zu arbeiten. durchaus gehöre ich zu den Leuten die auch für Behördenangelegenheiten sofern es sinnvoll klingt Beratungshilfe bewilligen. Aber zu sagen ich will ein Fahrrad und auf Nachfrage,wa rum Ihnen das zustehen soll mir mitteilt, dass klärt mein Anwalt ist nicht nur dreißt, sondern bringt mich auf die Palme.

    Zu der Entscheidung. Ich würd sie reinstellen, wenn unsere Erinnerungsinstanz hier ausfühlrich begründet hätte. Es hier lediglich, dass auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes Bezug genommen wird und dem Rechtssuchenden doch Beratungshilfe bewilligt wird.

    Aber Zwischenverfügt habe ich jetzt trotzdem. Vor allem dieser Rechtsanwalt legt den Leuten Sachen in den Mund, da könnt ich platzen. Und ich bin nicht die Diakonie oder Lebenshilfe.

  • Vielleicht hilft es dir ja, dass du dir vor Augen hälst, dass zwar das Recht besteht für Alles einen BerH-Antrag zu stellen. Nicht jedoch, dass man den Schein in jedem Fall auch bekommt. Es liegt allein an Dir, ob zu jedem Antrag sich ein Schein gesellt oder nicht.

    Ich glaub, Beratungshilfe ist deine Berufung :teufel:


  • Ich würde die Beratungshilfe zurückweisen, da es mutwillig ist und kein rechtliches Problem darstellt. Die Ast kann sich doch eins ersteigern für ca. 10,00 Euro odr so. Bei uns versteigert die Stadt in bestimmten Abständen
    Fundsachen. :teufel:

  • Das was Ihr da schreibt, ist aber doch unter dem Strich nicht für eine zurückweisende Entscheidung zu gebrauchen, die auch noch einem Erinnerungsverfahren standhalten würde (ich wollte allerdings, es wäre so).

    Wenn man z.B. mal den Kommentar Schoreit/Groß durchstöbert, wird man zu jeder Meinung 2 Gegenmeinungen (Entscheidungen) finden. Nach Rn 127 zu § 1 kommt es z.B. auf eventuelle Erfolgsaussichten bei der Gewährung von Beratungshilfe überhaupt nicht an (so u.a. auch das BayVerfGH). Wenn Ihr hier die Gewährung von Beratungshilfe ablehnen würde mit der Begründung, dass da was verlangt wird, was die ARGE sowieso zurückweisen wird, prüft Ihr ja gerade die möglichen Erfolgsaussichten des Anliegens !

    Es ist daher immer extrem schwierig, einen Antrag zurückzuweisen, weil etwa der Antragsteller schon 20 Scheine im Jahr erhalten hat, weil das was er will, sowieso keine Aussicht auf Erfolg haben kann oder weil das, was er will (z.B. der gesamte Unterlassungs-Mist), jemand, der den Anwalt bezahlen müsste, auf eigene Kosten so nicht verfolgen würde. Da findet der Anwalt in jedem Einzelfall Argumente, warum man hier falsch liegt mit seiner Auffassung und der Anwalt unbedingt benötigt wird.

    Die ganze Problematik kann, sofern dies überhaupt möglich ist, nur über gesetzliche Veränderungen geschehen. Ansonsten bleibt das meiste nur Stückwerk - und man kann Seiten voller Papier beschreiben, ohne dass am Ende viel dabei rauskommt.

    Anmerkung 1:
    Ich sehe es auch so wie viele hier: Die Instrumente von Beratungs- und Prozesskostenhilfe werden teilweise extrem missbraucht - und das merke ich fast jeden Tag wieder. Es ist doch unnormal, dass manche 20-25 Scheine im Jahr beantragen (meist direkt über ihre "Hausanwälte"), die sich aus Sicht eines Menschen, der einen Anwalt satt bezahlen müsste, teilweise als Bagatellen darstellen, wofür man ganz sicher sein schwer erarbeitetes Geld nicht ausgeben würde. Mittlerweile ist der Ursprungsgedanke, dass man über diese Instrumentarien armen Leuten den Zugang zu unserem Rechtssystem ermöglichen will, längst ins Gegenteil verkehrt: Kein Mensch, der sein Geld hart erarbeitet, würde dieses durch 20 Anwaltsbesuche im Jahr verschwenden und dafür auf 2-3 Urlaube oder aller 4 Jahre ein neues Auto verzichten. Dann steckt man halt mal etwas zurück (und rennt nicht gleich bei der ersten Beschimpfung zum Anwalt). Ich musste allein schon auf Grund meines Berufs die eine oder andere Beschimpfung und Falschdarstellung ertragen, das Geld für den Anwalt habe ich lieber anderweitig ausgeben, mir wäre hierfür sogar Papier und Porto für ein eigenes Schreiben zuviel gewesen: Der Harz4-Empfänger muss so leider nicht denken - und gerade aus diesem Grunde fühlen sich selbst viele meiner Behördenangehörigen insoweit massiv benachteiligt.

    Anmerkung 2:
    Wenn durch die Zivilrichter für die Unterlassungsklage (nur weil einer den anderen als "Schwuli" bezeichnet hat) einen Gegenstandswert von 4000 € ansetzen, beide Anwälte auf PKH-Basis dann einen Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abschließen und sodann je 800 € hierfür aus der Staatskasse bekommen: Warum soll ich dann eigentlich Seiten voller Papier beschreiben und anschließend vom Anwalt wieder lesen müssen, auf denen es nur darum geht, ob die Partei dieses Schreiben nun hätte selbst verfassen können oder nicht mit der Folge, dass die Gebühr nur 35,70 statt 99,96 beträgt ? Und das alles in einem Verfahren, dass in der Pebb§y-Statistik nicht mal aufgeführt ist, also offenbar an den Gerichten so gut wie keine Arbeit verursacht....
    Wir müssen Qualität und Quantität erbringen - beides zu 100%: das ist gar nicht möglich. Jeder kann nun selbst sehen, in welchen Bereichen er die Abschläge wie ansetzt.

  • Ohne Vorlage des ablehenden "Fahrrad"-ARGE-Bescheids gäbe es bei mir keine BerH. Beim RA muss der Ast. den Bescheid eh vorlegen, denn ohne kann der RA nichts machen. Ich will den aber bzgl. der Bezeichnung der Angelegenheit, der evtl. Mutwilligkeit, usw. aber auch sehen.

    Auch wenn man die Erfolgsaussichten grds. in BerH-Sachen nicht zu prüfen hat, so hat die Vorlage eines Bescheids meist etwas Erhellendes u. a. wg. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG.

    Ferner nochmals: Bis auf wenige Ausnahmen gibt es keine einmaligen Beihilfen mehr. Und eine Beihilfe auf ein Fahrrad wäre mir neu, aber ich lerne gern dazu. Ggf. kann ja der Antragsteller eine Anspruchsgrundlage nennen. Und noch was: Zu meinen "das steht mir zu" ist keine Anspruchsgrundlage.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (28. Januar 2010 um 07:51)

  • Ggf. kann ja der Antragsteller eine Anspruchsgrundlage nennen. Und noch was: Zu meinen "das steht mir zu" ist keine Anspruchsgrundlage.



    Eine Anspruchanlage will er ja gerade beim Anwalt erfahren - deswegen geht er ja da hin, weil er eventuellen Auskünften der ARGE oder etwa von dir nicht traut !! Die Anspruchsgrundlage vom Antragsteller zu verlangen, hieße ja, dass sich die Katze selbst in den Schwanz beißt.

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