Hallo,
möchte mich nur noch bei euch "rückversichern", ob ich hier richtig liege.
Habe einen Kaufvertrag zwischen A und B ohne Auflassung. Der Anspruch des B wird an C später abgetreten. Die Auflassung wird dann zwischen A und C erklärt. Eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung hinsichtlich BauGB u.a. der Gemeinde liegt nur für den Kaufvertrag zwischen A und B vor.
Bin der Meinung, dass hier noch eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung hinsichtlich der Abtretung vorgelegt werden muss.
Danke, Happy.Trigger.