Hallo,
der Kläger reicht die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs hierher ein und bittet diesen an die Beklagte zuzustellen, da diese nicht anwaltlich vertreten wird.
Ist das so einfach möglich?
Ich finde keine Vorschrift, in der steht, dass der Vergleich nur im Parteibetrieb zugestellt werden darf.
Zustellung Vergleich auf Antrag durch AG?
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Ich finde keine Vorschrift, in der steht, dass der Vergleich nur im Parteibetrieb zugestellt werden darf.
....aber ganz viele, in denen die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen geregelt ist. Der Vergleich ist Parteivereinbarung, deshalb nicht von Amts wegen zuzustellen. Im übrigen § 192 III ZPO, Zustellung über Vermittlung der Geschäftsstelle. -
Müssen wir als Amtsgericht dann auf Antrag zustellen, was ja Kosten verursacht, obwohl es ein Vergleich ist?
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Was meinst Du mit "obwohl"?
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siehe § 192 III ZPO
Die Kosten wird der Gerichtsvollzieher dann der Partei in Rechnung stellen. -
Das bedeutet, dass wir den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Vergleiches beauftragen und nicht unsere gewohnte Zustellungsurkunde nutzen, oder?
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Steht doch in § 192 III ZPO genau drin.
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Die Geschäftsstelle schickt den Antrag samt Vergleich an den GV und dieser wird den Zustellungsnachweis mit Kostenrechnung direkt an den Gläubiger zurückschicken.
Das kommt zwar so gut wie nie vor, aber wenn der Gläubiger es so will...
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