Antrag und AOB stimmen nicht überein

  • Tach auch ins Forum,

    Gl beantragt ZV wegen eines persönlichen Anspruchs, angeordnet wird wegen des titulierten dinglichen Anspruchs. Zahlungstitel gegen eingetragene Eigentümerin nicht vorhanden. Weder Gläubiger noch dingliche Schuldnerin haben Einwändungen gegen den AOB erhoben. Der Termin ist bald; wat nu ????

  • Tach auch ins Forum,

    Gl beantragt ZV wegen eines persönlichen Anspruchs, angeordnet wird wegen des titulierten dinglichen Anspruchs. Zahlungstitel gegen eingetragene Eigentümerin nicht vorhanden. Weder Gläubiger noch dingliche Schuldnerin haben Einwändungen gegen den AOB erhoben. Der Termin ist bald; wat nu ????


    Da das Nichtübereinstimmen von AOB und Antrag ein (absoluter) Zuschlagsversagungsgrund ist:
    a) Termin aufheben und
    b) Verfahren nach § 28 ZVG einstweilen einstellen, da der gestellte Antrag aus der persönlichen Forderung nicht vollzugsreif ist und hinsichtlich der Vollstreckung wegen des offenbar bestehenden dinglichen Anspruchs kein Antrag gegeben ist.

    Möge die Gläubigerin ihren Antrag doch dahingehend berichtigen, dass sie tatsächlich die Versteigerung nicht aus persönlichem, sondern allein aus dinglichem Anspruch begehrt hat. Dann kannst Du wegen Mängelheilung fortsetzen und neu terminieren.

  • Mehr ist dazu nicht zu sagen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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