Familiengerichtliche Genehmigung der Ausschlagung notwendig?

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Vater verstirbt,
    Kindesmutter erbt mit ihren Kindern
    Kindesmutter schlägt für sich und das minderjährige Kind aus!

    Für mich die klassische Situation,
    Kind und gesetzlicher Vertreter erben nebeneinander und das Familiengericht (ich) muss genehmigen.
    Das Nachlassgericht hat wegen der Genehmigung nicht belehrt,
    da es angeblich Rechtssprechung gibt, dass eine Genehmigung nicht notwendig ist. Konnte mir aber keine konkrete Entscheidung vorlegen.

    Was sagen die Nachlasskollegen?
    Gibt es hierzu wirklich unterschiedliche Meinungen und Rechtssprechung?
    Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden, wobei ich den Gesetzestext für eindeutig halte!

  • Bin zwar kein Nachlasskollege aber auch mir sind keine Ausnahmen bekannt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Tja, da hat sich der Kollege wohl doch nur mal schnell rausreden wollen.
    Anstatt zu sagen,
    ups, das habe ich wohl verpennt, wie bekommen wir das wieder hin!

    Danke, dass ihr mir fleißig Recht gegeben habt!
    Ich dachte schon es wäre etwas an mir vorbei gegangen!

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