Hallo,
folgender Fall:
Vater verstirbt,
Kindesmutter erbt mit ihren Kindern
Kindesmutter schlägt für sich und das minderjährige Kind aus!
Für mich die klassische Situation,
Kind und gesetzlicher Vertreter erben nebeneinander und das Familiengericht (ich) muss genehmigen.
Das Nachlassgericht hat wegen der Genehmigung nicht belehrt,
da es angeblich Rechtssprechung gibt, dass eine Genehmigung nicht notwendig ist. Konnte mir aber keine konkrete Entscheidung vorlegen.
Was sagen die Nachlasskollegen?
Gibt es hierzu wirklich unterschiedliche Meinungen und Rechtssprechung?
Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden, wobei ich den Gesetzestext für eindeutig halte!
Familiengerichtliche Genehmigung der Ausschlagung notwendig?
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Jenny -
29. Januar 2010 um 10:15
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Meiner Meinung nach ist hier eine Genehmigung erforderlich, da § 1643 II BGB genau den Fall regelt.
Abweichende Rechtsprechung ist mir auch nicht bekannt. -
Bin zwar kein Nachlasskollege aber auch mir sind keine Ausnahmen bekannt.
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Sehe das ebenso, Genehmigung ist erforderlich.
Oder anders rum, die angebliche Rechtsprechung dazu würde mich interessieren. -
Diese Rechtsprechung, die contra legem ergeht, möchte ich auch mal gerne sehen.
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Ich hoffe, das würde sich nicht einmal der BGH trauen.
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Tja, da hat sich der Kollege wohl doch nur mal schnell rausreden wollen.
Anstatt zu sagen,
ups, das habe ich wohl verpennt, wie bekommen wir das wieder hin!
Danke, dass ihr mir fleißig Recht gegeben habt!
Ich dachte schon es wäre etwas an mir vorbei gegangen!
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