Mein TV-Verfahren ist seit Ende 2008 einstweilen eingestellt nach § 775 Nr. 2 ZPO.
Der Antragsgegenervertreter hat im Februar 2009 PKH-Antrag gestellt. Damals wurde ihm mitgeteilt, das grds. der Antragsteller die Kosten zu tragen hat und im Hinblick darauf der Antrag nochmals geprüft werden soll.
Daraufhin hat der A-gegnervertreter seinen Antrag "zunächst ruhend gestellt". Im Oktober fragt er dann an, was mit seinem PKH-Antrag ist. Darufhin hab ich mitgeteilt, dass derzeit keine Entscheidung getroffen werden kann, da das Verfahren einstweilen eingestellt ist.
Dagegen hat er auch nix eingewendet. Jetzt hat er tel. mitgeteilt, dass man sich vor dem OLG verglichen habe und der Ast. seinen Antrag zurücknimmt. Schriftlich hat er jetzt beantragt " im Hinblick auf den zu erwartenden Rücknahmeantrag ... über den PKH-Antrag zu entscheiden.
Jetzt bin ich am Zweifeln, ob meine Mitteilung von Oktober richtig gewesen sein kann, denn wenn ich die Antragsrücknahme habe, muss ich ja aufheben. Und dann hab ich ja trotzdem noch den PKH-Antrag und muss was entscheiden. Was sagen die PKH-Spezialisten unter euch dazu ?
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