Hallo,
ich bearbeite seit Januar die M-Sachen und habe nur ein Problem. (Leider kann ich auch nicht im Stöber nachschauen, da ich in den M-Sachen noch nicht mit Kommentaren ausgestattet bin.)
Ein Gläubiger hat
a) die beim Amtsgericht xxx im Grundbuch von zzz eingetragenen Sicherungshypotheken zu Gunsten des Schuldners
lfd-Nr. 1 über 100.000,00 € und
b) die beim Amtsgericht xxx im Grundbuch von bbb eingetragenen für den Schuldner gepfändeten Grundschulden
lfd-Nr. 4 über 150.000,00 €
gepfändet und lässt sich das ganze zur Einziehung überweisen.
Mehr steht da nicht!
Meine Frage:
Mir kommt der Text etwas dürftig vor. Reicht das so, oder muss der Anspruch nicht genauer formuliert werden?
Und noch eine Frage:
Mit einer evtl. Eintragung im Grundbuch habe ich als M-Rechtspfleger doch von Amt wegen nichts zu veranlassen, oder?
Danke für die Hilfe
Birgit-Vanessa