Pfändung einer Sicherungshypothek und einer Grundschuld

  • Hallo,
    ich bearbeite seit Januar die M-Sachen und habe nur ein Problem. (Leider kann ich auch nicht im Stöber nachschauen, da ich in den M-Sachen noch nicht mit Kommentaren ausgestattet bin.)

    Ein Gläubiger hat
    a) die beim Amtsgericht xxx im Grundbuch von zzz eingetragenen Sicherungshypotheken zu Gunsten des Schuldners
    lfd-Nr. 1 über 100.000,00 € und
    b) die beim Amtsgericht xxx im Grundbuch von bbb eingetragenen für den Schuldner gepfändeten Grundschulden
    lfd-Nr. 4 über 150.000,00 €

    gepfändet und lässt sich das ganze zur Einziehung überweisen.

    Mehr steht da nicht!

    Meine Frage:
    Mir kommt der Text etwas dürftig vor. Reicht das so, oder muss der Anspruch nicht genauer formuliert werden?

    Und noch eine Frage:
    Mit einer evtl. Eintragung im Grundbuch habe ich als M-Rechtspfleger doch von Amt wegen nichts zu veranlassen, oder?

    Danke für die Hilfe

    Birgit-Vanessa

  • Zu a)

    Ist meiner Meinung nach zu unbestimmt. Es muss noch die zu pfändende gesicherte Forderung genau bezeichnet werden.

    Ein Überweisungsbeschluss ist erst mit Wirksamkeit der Pfändung, d. h. nach Eintragung der Pfändung im Grundbuch möglich, BGH NJW 1994, 3225. Pfändung- und Überweisung dürfen daher nicht in einem Beschluss ergehen.

    Zu b)

    Ich meine, dass Pfändungspfandrechte nicht selbstständig pfändbar sind, vgl. BGHZ 108, 237, 242; LG Leipzig, Rpfleger 2000, 401 (zitiert nach Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 8. Auflage, Rdn. 721 ff., Fn 12). Bin mir bei Pfändungspfandrechten im Grundbuch aber nicht sicher.

    Mit der Überweisung hätte ich aus unter a) genanntem Grunde auch Probleme.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Muss leider diesen alten Thread "wiederbeleben", da ich ein ähnliches Problem vorliegen habe:

    Gläubiger beantragt Pfändung und Überweisung folgender Ansprüche:

    1. die angeblichen Eigentümergrundschulden bzw. Eigentümerhypotheken, die aufgrund Rückzahlung aus der im Grundbuch von ... des Amtsgerichts ..., Blatt ..., jeweils in Abteilung III unter lfd Nr. ... für XY (=Drittschuldner) in Höhe von ... als Belastung jeweils des Grundstückes ... eingetragenen Sicherungshypotheken ganz oder teilweise entstanden sind oder noch entstehen werden.

    2. den angeblichen Anspruch der Schuldnerin auf Berichtigung des Grundbuches und Erteilung (Aushändigung) der für die Grundbuchberichtigung notwendigen Urkunden in grundbuchmäßiger Form, insbesondere auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung


    Mangels Kommentaren kann ich leider nicht recherchieren, ob eine Pfändung und Überweisung möglich ist, also der Pfüb so erlassen werden kann.

    Wie seht ihr das? Ist etwas Besonderes dabei zu beachten?

  • Keine Ahnung, hört sich ganz gut an, aber muss da auch immer wieder mal im Stöber nachlesen;
    manche Sachen gehen bei mir irgendwie nicht ins Langzeitgedächtnis, sorry.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!