Pfändung eines nicht-existenten Erbteils

  • Vor einiger Zeit habe ich die Pfändung eines Erbteils der vermeintlichen Miterbin A am Nachlass der E im GB vermerkt. Die Erbengemeinschaft aus A, B und C war zu diesem Zeitpunkt aufgrund Erbschein bereits voreingetragen.

    Inzwischen ist ein privatschriftliches Testament aufgetaucht, welches zur Folge hat, dass A und B jetzt nicht mehr zu Erben berufen sind. Danach ist C Alleinerbin nach E. Der falsche Erbschein ist inzwischen eingezogen und ein neuer ist beantragt.

    C fragt jetzt, wie sie den Pfändungsvermerk aus ihrem GB bekommt.

    Ich denke, dass mit dem neuen Erbschein, der dann wohl C als Alleinerbin ausweisen wird, formgerecht nachgewiesen werden kann, dass der gepfändete Erbteil der A nie existiert hat, so dass auch kein Pfandrecht daran entstanden sein kann und dass das GB daher unrichtig ist. Aufgrund des neuen Erbscheins und einem schriftlichen Antrag der C könnte daher nach meiner Einschätzung die Löschung erfolgen.

    Wie seht Ihr das?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es sei denn natürlich, der V. Zivilsenat des BGH würde entscheiden, dass der Pfändungsgläubiger das Pfändungspfandrecht am nicht existenten Erbteil gutgläubig erworben hat.

    Heutzutage erscheint alles möglich.;)


    War doch hoffentlich ein Scherz :eek:. Man könnte meinen, Du hast was gegen den V. Senat.:teufel:

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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