Unterhalt, 2 Personen, 1 Anwältin

  • Folgende Frage habe hier zwei Beratungshilfeanträge vorliegen.

    Es handelt sich jeweils in der Angelegenheit Trennungsunterhalt.

    Allerdings das Kuriose ist, dass die Anwältin die ja den nachträglichen Bewilligungsantrag gestellt hat, diesen einmal für die Frau stellt und einmal für den Mann.

    Die gleiche Anwältin.
    Das ist doch Parteiverrat. Kann ich Beratungshilfe mit diesem Argument ablehnen?

  • Also für mich handelt es sich höchstens um eine Angelegenheit, da ein innere, sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

    Das man den "Parteiverrat" als Verweigerungsgrund heranziehen könnte halte ich für zweifelhaft

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Rechnet sie evtl. jeweils nur die Beratungsgebühr ab? Ich habe schon ein Paar (absichtlich groß geschrieben) Mal erlebt, dass Ehegatten gemeinsam BerH beantragt haben, um sich beim RA zu informieren und dann auf dieser Grundlage alles einvernehmlich zu regeln (zumindest bis zur eigentlichen Scheidung).

  • OK...
    das könnte ich ja noch irgendwie nachvollziehen, aber sie kann doch net auf der einen Seite sagen ich mache unterhalt geltend und auf der anderen ich wehre Unterhalt ab.

    Das ergibt sich ja aus den beigefügten Schreiben

  • Naja,

    ich würde mich da nie soweit aus dem Fenster lehnen und lieber den RA anschreiben und mitteilen, dass Du lediglich eine A. siehst. Daneben kannst Du ja - nett umschrieben - mal Dein Unverständnis aufzeigen und um Klärung bitten.

  • Naja,

    ich würde mich da nie soweit aus dem Fenster lehnen und lieber den RA anschreiben und mitteilen, dass Du lediglich eine A. siehst. Daneben kannst Du ja - nett umschrieben - mal Dein Unverständnis aufzeigen und um Klärung bitten.


    Vermutlich fließen heute auch die Flüsse bergauf...:wechlach:was´n los, diabolo?
    Wenn es wirklich so ist, dass die RAin mit einem Schreiben Unterhalt geltend macht und mit dem anderen diesen Anspruch abwehrt, gibt´s kein Vertun mehr. Das ist Parteiverrat; Sudden death, das geht einfach gar nicht!

  • Kann eine Erstberatung für beide Ehegatten erfolgen und jeweils separat abgerechnet werden? Ich glaube, nicht mal das geht, da die Ansprüche auf Trennungsunterhalt nie gleichgerichtet sein können, sondern auch bei der Erstberatung Tipps und Hinweise für das weitere Vorgehen gegeben werden (sollten) und selbige zwangsläufig gegensätzlich sind.

    Ergo, RA bitten, im Hinblick auf das Vertretungsverbot bei Parteien mit nicht gleichgerichteten Interessen, den Antrag (evtl. sogar beide :gruebel:, da mit der Annahme und Beratung des 2. Mandats der Anspruch wg. Parteiverrats verwirkt ist) zurückzunehmen. Das Wort Parteiverrat würde ich nicht nutzen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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