Wenn ich den Nachweis habe, dass alle Gläubiger zu 100 % befriedigt sind, wozu die Anhörung??? Da sehe ich keinen Sinn drin. Im Prinzip habe ich dann doch keinen Gläubiger mehr.
Klar, Maus, sehe ich auch so! Müsstest dich ebenso versichern, dass die Gläubiger auch alle befriedigt wurden. Das umgehst eben mit der Anhörung, denke ich.
Wir hatten mal nen Fall, da hat der Opa des Schuldners die drei anmeldenden Gläubiger nach dem ST "abgepeist" mit ner Einmalzahlung. Die Verzichtserklärungen wurden alle dem Rpfl vorgelegt. Die Verfahrenskosten bezahlt. Er erteilte RSB.