vorzeitige RSB bei keiner Forderungsanmeldung

  • Wenn ich den Nachweis habe, dass alle Gläubiger zu 100 % befriedigt sind, wozu die Anhörung??? Da sehe ich keinen Sinn drin. Im Prinzip habe ich dann doch keinen Gläubiger mehr.



    Klar, Maus, sehe ich auch so! Müsstest dich ebenso versichern, dass die Gläubiger auch alle befriedigt wurden. Das umgehst eben mit der Anhörung, denke ich.

    Wir hatten mal nen Fall, da hat der Opa des Schuldners die drei anmeldenden Gläubiger nach dem ST "abgepeist" mit ner Einmalzahlung. Die Verzichtserklärungen wurden alle dem Rpfl vorgelegt. Die Verfahrenskosten bezahlt. Er erteilte RSB.

  • Äh, ich würde nicht ohne Anhörung über die vorzeitige Erteilung entscheiden wollen. Es macht keine wesentliche Mehrarbeit und hinterher kann niemand mehr kommen und die Anhörungsrüge erheben. Rein formell bewegst man sich mit Anhörung auf der sicheren Seite.

    Den Antrag auf Erteilung der RSB (nach den gesetzlichen Vorgaben) hat der Schuldner ja schon gestellt, aber nicht den auf vorzeitige Erteilung und Beendigung des Verafhrens. Auf kurze Anregung wird dieser Antrag aber ganz schnell kommen.



    Ich sehe das wie Harry. Wenn man mit überflüssigem Formalismus etc. argumentiert, könnte man auch gleich das ganze Insolvenzverfahren abschaffen. Nachdem es sich bei der RSB um keinen Pappenstiel handelt, sollte man es m.E. so wasserdicht wie möglich machen. Außerdem sichert man sich mit der Anhörung dagegen ab, dass die Gläubiger vielleicht doch nicht so befriedigt sind, wie es der Schuldner glauben machen will.
    Im übrigen wurden schon genügend Entscheidungen wegen Formfehlern, fehlendem rechtlichen Gehör o.ä. aufgehoben, egal ob überflüssig oder nicht.

  • Ich sehe das wie Harry. Wenn man mit überflüssigem Formalismus etc. argumentiert, könnte man auch gleich das ganze Insolvenzverfahren abschaffen. Nachdem es sich bei der RSB um keinen Pappenstiel handelt, sollte man es m.E. so wasserdicht wie möglich machen. Außerdem sichert man sich mit der Anhörung dagegen ab, dass die Gläubiger vielleicht doch nicht so befriedigt sind, wie es der Schuldner glauben machen will.
    Im übrigen wurden schon genügend Entscheidungen wegen Formfehlern, fehlendem rechtlichen Gehör o.ä. aufgehoben, egal ob überflüssig oder nicht.



    Wo steht eigentlich im Gesetz, dass ich einen weiteren Antrag brauche? Nirgends!!!
    RSB wird schließlich nur erteilt, wenn durch den Verwalter nachgewiesen worden ist, dass die Insolvenzgläubiger befriedigt worden sind.

    Wenn diese befriedigt worden sind, dann habe ich doch eigentlich keine Insolvenzgläubiger mehr, die ich anhören könnte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!