Ich hoffe auf Hilfe bei folgender Frage :
Die Erblasserin (unverheiratet und kinderlos) hat im Testament ihren Bruder und ihre beiden Nichten zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt.
Beide Nichten (eine Tochter des Bruders, die andere Tochter der vorverstorbenen Schwester) schlagen die Erbschaft aus. Eine Nichte ist kinderlos, die andere hat zwei Kinder.
Eine Ersatzerbenbestimmung wurde nicht getroffen.
Ich denke, dass diese beiden Kinder nicht erbberechtigt sind, da die Auslegungsregel des § 2069 BGB hier nicht greift (keine Abkömmlinge). Liege ich richtig ???
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