älteres Privatgutachten vorhanden - höherer Wert

  • Hallo liebe Kollegen, ich bräuchte einfach mal ein paar Meinungen zur weiteren Vorgehensweise.

    Ich habe hier ein Zwangversteigerungsverfahren welches bisher stark vom Sch. torpediert worden ist durch Beschwerden, Erinnerungen etc.. Betreibende Gl. ist die Stadt, und wir arbeiten ja alle angeblich zusammen, war ja auch schon in Stasi Zeiten so usw.

    Nunmehr habe ich den Verkehrswert auf symbolisch 0,50 € (Unwert - 15.000,00 €) festgesetzt. Auch dagegen beschwert sich der Schuldner mit der Begründung, dass er das Objekt erst vor 5 Jahren von der Stadt gekauft hätte. Das damals von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten hätte aber einen Wert von 30.000,00 € ergeben. Innerhalb von 5 Jahren kann ein Haus nicht so viel an Wert verlieren.

    Ich überlege ob ich nun dieses Privatgutachten mir mal vorlegen lasse. Aber dann? Dem Gerichtsgutachter zur Stellungnahme warum der hohe Wertunterschied? Brände, Wasserschäden haben nicht vorgelegen.

    Wie würdet Ihr vorgehen?

  • genau, so würde ich es auch machen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Würde mir das Privatgutachten mal ansehen,

    Ich auch

    dem Gutachter zur Stellungnahme rausgeben


    Das nur, wenn ich mir die Wertunterschiede nicht erklären kann. Vielleicht ergibt sich ja aus dem Vergleich beider Gutachten schon eine Erklärung, so dass man sich die zusätzlichen Kosten und weitere Zeitverzögerung ersparen kann.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Wie die Vorredner.

    Mit einer gehörigen Portion Misstrauen gegenüber dem Schuldner, der ja offenbar erst jetzt nach Festsetzung des Verkehrswerts vom Privatgutachten weiß - konnte er das nicht schon bei der Verkehrswertanhörung vortragen? Deutet eher darauf, dass sein alleiniges Ziel eine Verfahrensverzögerung ist - darauf sollte das Gericht mit einem strammen Verfahrensfortgang reagieren.

  • Wie die Vorredner.



    Ich auch.


    Im übrigen kenne ich selbstverständlich das Objekt nicht, aber so offensichtlich unwahrscheinlich ist diese Wertveränderung nicht.

    Was vor immerhin fünf Jahren noch zu sanieren war und deshalb einen bestimmten Substanzwert aufwies, kann in der Zwischenzeit durchaus ein Fall für die Abrißbirne geworden sein.

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