In einem Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigung wurde für das minderjährige Kind ein Verfahrensbeistand bestellt.
Der Verfahrensbeistand (ein Rechtsanwalt) rechnet nur nach Minuten ab, wie nach altem Recht die Verfahrenspfleger.
Ich meine mal gehört zu haben, dass es nach neuem Recht eine Pauschale gibt. Ich finde jedoch dazu nichts mehr dazu. Im FamFG und im VBVG habe ich auch nichts gefunden, wonach ein Verfahrensbeistand in den neuen Familiensachen zu vergüten ist.
Kann mir jemand helfen?
Birgit-Vanessa