Ein KFB ist mitsamt Klausel auf RA X ausgestellt.
Nunmehr kommt die Anwaltskanzlei ABC & Koll., zu denen der RA X seinerzeit bei Titelerstellung auch gehört hatte, und beantragt unter Vorlage der seinerzeitigen Vollmacht, die auf die Anwaltskanzlei ABC augestellt ist, die Berichtigung des Titels auf die RAe ABCDEFX als Gesamtgläubiger nach § 428 BGB.
Ich würde dem nachkommen wollen. Aber was mache ich mit der Klausel. wonach der Titel nur dem RA X zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt erteilt wurde? Umschreiben ergibt keinen Sinn. Auch berichtigen?
Titelberichtigung und Klausel
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