Wer muss sich eigentlich darum bemühen, dass die für die Zustellung an die entsprechende DS erteilte Ausfertigung des Pfüb zum Gericht zurückgelangt?Oder erstellt ihr in diesen Fällen einfach eine neue Ausfertigung und sendet diese erneut der entsprechenden GVZ-Stelle zur Vermittlung der (erneuten?) Zustellung?
Zum 319er-Berichtigungsantrag des Gl. hätte ich von ihm auch gern die ursprüngliche PfÜb-Ausfertigung zurück, weil mit dieser dann eine Ausfertigung des Berichtigungsbeschlusses zu verbinden ist.
Fügen die Gl. meistens aber auch gleich bei. Gut, bei dir jetzt grad' offenbar nicht.
Ach, und P.S.: Ich lasse mir die nunmehr zur Berichtigung beantragte richtige Firmierung nachweisen, in der Regel HR-Ausdruck. Oder ich ermittele das schnell selbst online.
Ein Berichtigungsbeschluss reicht.
Hatte nämlich mal eine Sache mit zweitem Berichtigungsantrag: "Öh, war wieder falsch, jetzt also bitte dann soundso." Da dachte ich dann auch, sind wir Gericht oder Jahrmarkt, jedes dritte Los gewinnt ? Seitdem: Nachweis, wie jetzt bitte wirklich richtig.