Nachlasssache in Polen

  • Ein polnisches Gericht ersucht mittels des Vordrucks für Beweisaufnahme nach EU-Recht um Einvernahme eines an einem polnischen Erbscheinsverfahren Beteiligten, welcher im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts wohnt.
    Weiß jemand, ob das überhaupt möglich ist und ob der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist?

  • Das ist möglich. Die Beweisaufnahme hat durch den Richter in einem Beweisaufnahmetermin zu erfolgen. Er lädt den zu Befragenden zum Termin, befragt ihn anhand des Fragenkatalogs der polnischen Seite und nimmt ihm den Eid auf seine wahrheitsgemäße Aussage ab. Das ist Richtersache.

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