Ein polnisches Gericht ersucht mittels des Vordrucks für Beweisaufnahme nach EU-Recht um Einvernahme eines an einem polnischen Erbscheinsverfahren Beteiligten, welcher im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts wohnt.
Weiß jemand, ob das überhaupt möglich ist und ob der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist?
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