• an sich ist das alles nicht mehr zeitgemäß. Dass Richter grundsätzlich nicht zu Anwesenheitszeiten verpflichtet sind, hat den deutschen Rechtsstaat bisher offensichtlich nicht zum Erliegen gebracht. Für bestimmte Beamte, wie Staatsanwälte und Amtsanwälte gelten auch keine starren Anwesenheitspflichten. Der Rest muss stupfen. Bei uns gibt es jetzt ein neues Zeiterfassungssystem, was bis heute nicht funzt. Besser wäre es gewesen, man hätte die Vertrauensarbeitszeit eingeführt und die kohle für das Zeiterfassungssystem in eine vernünftige Fahrstuhlsteuerung investiert (die Teile sind entweder oben oder unten; wenn jemand auf einer Etage einen Fahrstuhl betritt, hält der andere Fahrstuhl dennoch an, obwohl kein Nutzer mehr auf der Etage steht).... aber die Mitarbeiter werden ja für unmündig gehalten, soweit nicht Richter, Staatsanwälte oder Amtsanwälte..... seltsam seltsam, oki, die Verwaltung würde sich ja auch wieder einer Aufgabe berauben, wenn die Überwachung wegfiele...., es gibt ja nix sinnvolleres zu tun

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Mir ist nicht klar, welchen Vorteil die Vertrauensarbeitszeit haben soll. Durch das Stempeln ist sichergestellt, dass ich im Schnitt maximal die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit arbeiten muss. Die auch bei mir geltende Funktionszeit lässt mir maximale Freiheit für den Zeitausgleich - irgendwer ist immer da (gut, arbeite auch in einer großen Behörde). Ich wüsste nicht, was mir die Vertrauensarbeitszeit bringen würde. Dass ich beim Hinein- und Hinausgehen mal eben den Pieper unter dem Zeiterfassungsgerät durchziehe, merke ich gar nicht mehr. Urlaub/Krankheit etc. buchen wir eben kurz selbst, was überhaupt kein Thema ist.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Für führen unser Zeitkonto komplett selbst. Krankheit wird eben nacherfasst, wenn man wieder im Dienst ist.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die Arbeitszeitkonten werden stichprobenartig kontrolliert. Ansonsten herrscht hier Vertrauensbasis. Es gibt aber seit Jahren keinen einzigen Fall des Missbrauchs.

    Krank melden und wieder zurück melden muss man sich natürlich in der Verwaltung, die das auch überwacht. Ebenso muss man auch bei längerer Krankheit die Krankschreibung nachreichen. Nur das Buchen im Zeitkonto wird einem halt selbst überlassen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In Berlin/StA können 2 Gleittage pro Monat, max. 18 im Jahr genommen werden. Zeitausgleich findet auch stundenweise statt.
    Stechuhr gibt es bei uns nicht. Lt. Dienstanweisung wird vom Betreten des DG bis zum verlassen desselben gerechnet. Die Zeiten werden manuell in einem Gleitzeitbogen eingetragen.
    Samstags ist von 9-12 Uhr Arbeiten unter voller Anrechnung der geleisteten Stunden im Gleitbogen gestattet.

  • Bei uns soll in sehr naher Zukunft die Kernarbeitszeit durch eine Servicezeit ersetzt werden. Dies bedeutet, dass in der Servicezeit pro Abteilung ein Ansprechparner erreichbar sein muss. Für alle nicht IT-gebundenen Abteilungen soll es zudem die Möglichkeit von Heimarbeit geben. Die Heimarbeit soll wie bei einem Gleitag abgesichert werden. Das bedeutet, dass der Vertreter das Publikum etc. abfängt. Ferner wird der Samstag teilweise zum Kann-Arbeitstag. Daneben gibt es noch andere kleinere Veränderungen.

    Ansonsten können wir jetzt auch Samstag gehen. Die Stechurhr nimmt von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr alles an.

    Mehrere Gleittage sind auch kein Problem und darf mit dem Urlaub zusammengeführt werden.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Hierzu noch was Spezielles:
    Unsere Dienstvereinbarung lässt max 3 Tage pro Monat, jährlich jedoch max 24 Tage zu.
    Wird bei euch der Anspruch derer Halbtagskräfte, die einen über den anderen Tag arbeiten, diesbezüglich gekürzt ?

  • Hierzu noch was Spezielles:
    Unsere Dienstvereinbarung lässt max 3 Tage pro Monat, jährlich jedoch max 24 Tage zu.
    Wird bei euch der Anspruch derer Halbtagskräfte, die einen über den anderen Tag arbeiten, diesbezüglich gekürzt ?


    Die Beschränkung auf 3 bzw. 24 Gleittage gibt es bei uns schon lange nicht mehr. Mir wäre aber auch schon damals kein Grund für eine Kürzung bei Teilzeitbeschäftigung eingefallen.

  • Kürzung nur bei denen, die einen über den anderen Tag arbeiten, weil diese schneller Gutzeit auf- bzw. abbauen können.

  • Kürzung nur bei denen, die einen über den anderen Tag arbeiten, weil diese schneller Gutzeit auf- bzw. abbauen können.

    :gruebel: So richtig verstehe ich Deinen Satz nicht.

    Aber vielleicht habe ich verstanden, worum es Dir geht. Letztlich kommt es doch bei der Gleitzeit darauf an, dass erbrachte Arbeitszeit mit der bezahlten Arbeitszeit übereinstimmt. Wenn nun eine Halbtagskraft 2 Wochen täglich 8 h (netto) arbeitet, dann könnte sie anschließend 2 Wochen daheim bleiben. Mich würde das nicht stören. Bei Euch würde die Begrenzung auf 3 Tage im Monat entgegenstehen. Willst Du die tatsächlich auch noch kürzen? Vielleicht bist Du ja dankbar, wenn die Halbtagskraft in den Ferien (weil die sonst zu betreuenden Kinder gerade im Ferienlager sind) mal für zwei Wochen die Urlaubsvertretung übernimmt und so richtig ranklotzt. Willst Du der Kollegin dann sagen, dass sie die Stunden allenfalls übers Jahr verteilt wieder abbauen kann?

  • Die von mir obe beschriebene Servicezeit wurde zum 01.05.2010 eingeführt. Ab 01.10.2012 bekommen wir nun die freie Arbeitszeit für Rpfl. im Rahmen eines Pilots für 18 Monate.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Kürzung nur bei denen, die einen über den anderen Tag arbeiten, weil diese schneller Gutzeit auf- bzw. abbauen können.

    :gruebel: So richtig verstehe ich Deinen Satz nicht.

    ... Wenn nun eine Halbtagskraft 2 Wochen täglich 8 h (netto) arbeitet, dann könnte sie anschließend 2 Wochen daheim bleiben. Mich würde das nicht stören. ... Willst Du der Kollegin dann sagen, dass sie die Stunden allenfalls übers Jahr verteilt wieder abbauen kann?

    Da stimme ich ausdrücklich zu.
    Es handelt sich bei den Mehr-Stunden um eine Vor-Leistung der Halbtagskraft, die sie wieder rückvergütet bekommen muss - die Regelung mit den 3 Tagen pro Monat soll wohl den "ordnungsgemäßen Geschäftsgang" sicherstellen. Aber diesen kann man zum einen auch anders sicherstellen (z.B. über Vertretungsregelungen) und zum anderen kann diese Regelung dazu führen, dass die Motivation der Teilzeitkräfte zu Vorleistungen sinkt, wenn sie eine Rückvergütung nur unter "erschwerten" Bedingungen erhalten.

  • Hallo.
    Bei uns wird derzeit die Abschaffung der Kernzeiten zugunsten der flexiblen Arbeitszeit (4-Stunden-Regelung) diskutiert. D.h., wir müssten nur 4 Stunden am Stück (zwischen 6 und 19 Uhr) anwesend sein, damit es als Arbeitstag gilt. Zunächst fand ich die Idee gut, da dann die lästigen Korrekturbögen wegfallen, wenn man mal morgens ein paar Minuten zu spät ist, oder einen Termin wahrnehmen muss. Aber nun sind die konkreten Regelungen vorgestellt worden, die ich nicht alle gut finde. Vorallem, dass von 8 Uhr (Kernzeit begann um halb 9) bis 16.30 Uhr eine qualifizierte Vertretung zu regeln ist, auch Mittags. (Die Kernzeit war von 12-13 Uhr unterbrochen, wer dann kam, musste eben warten.) D.h., in den Abteilungen können wir nicht mehr alle gleichzeitig, geschweige denn zusammen Mittag machen. Bei nur 2/3 Leuten doof. Und wer morgens 8 Uhr (halb 9 war für manche schon schwierig) nicht schafft, muss immer für Vertretung sorgen. Bei eins-zu-eins-Vertretung auch schwierig.
    Gibt es hier Leute, die flexible Arbeitszeit (nicht Vertrauensarbeitszeit ohne Stechen) haben und berichten können, ob es gut klappt?
    Es soll nämlich noch eine Abstimmung geben.
    (Bei Vertrauensarbeitszeit würde es mich auch interessieren, ob da auch über Mittag eine Vertretung gewährleistet werden muss.)

  • Bei uns (Vertrauensarbeitszeit) muss während der Kernzeiten immer ein Ansprechpartner für Publikum usw. da sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wir haben auch die Regelung, dass wir am Tag mindestens 4 Stunden anwesend sein müssen, damit es als Arbeitstag zählt. Mit der qualifizierten Vertretung gibts bei uns überhaupt keine Probleme, weil wir einige Frühaufsteher haben und andere dann die "Spätschicht" übernehmen. Groß abgesprochen werden muss bei uns nichts, weil halt immer mindestens ein Rpfl da ist, nur am Freitag wirds manchmal eng, wenn alle früh weg wollen. Aber das geht eigentlich auch. Allerdings haben wir am LG auch wenig Publikum, so dass es bei uns eh keiner merken würde, wenn wir alle zusammen Pause machen... ;)

    Man sollte auch nicht vergessen, dass man trotzdem noch irgendwie auf seine Wochenarbeitszeit kommen sollte und vor allem auch die Arbeit schaffen muss. Wirklich oft nutzen kann man diese flexible Regelung deshalb eh nicht.

  • Wir praktizieren die flexible Arbeitszeit und das klappt sehr gut.
    Wir müssen in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr anwesend sein.

    Allerdings dürfen wir in der Zeit von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr insgesamt nur 2 Stunden zur Pause gehen.

    Publikumszeiten sind an allen Tagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und einmal zusätzlich von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

  • Bei uns (Vertrauensarbeitszeit) muss während der Kernzeiten immer ein Ansprechpartner für Publikum usw. da sein.


    In den Kernzeiten von 9.00 Uhr bis 12:00 Uhr sollen alle anwesend sein. Von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr ist ein Eildienst eingerichtet, sodass immer ein Kollege anwesend ist. Dafür ist ein Plan aufgestellt, indem die Seviceeinheiten den jeweiligen Eildienstinhaber ermitteln können. Hinzufügen muss ich noch, das Publikumszeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sind. Danach wird zwar keiner bei Eilfällen weggeschickt. Die nicht so eiligen Sachen werden allerdings auf den nächsten Tag (wenn die zuständigen Kollegen anwesend sind) verschoben. Die Leute müssen dann halte wiederkommen bzw. vorher einen Termin ausmachen (machen sie ja auch sonst auf den Behörden).

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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