Schadensersatz gegen Gerichtsvollzieher?

  • Habe gerade die neue NJW 32/2014 in der Hand und mir ist fast das Brötchen in den Kaffee gefallen.

    Dort ab Seite 2315 "Unverzichtbares Allerlei - Amt und Haftung des Gerichtsvollziehers" geht es mit den Kolleginnen und Kollegen Gerichtsvollziehern aber sehr hart zur Sache. Grundtenor: Gerichtsvollzieher sind angesichts ihrer Ausbildungsstandes mit ihren immer anspruchsvolleren Aufgaben überfordert, was systemimment zu fortlaufenden Pflichtverletzungen führe. Amtspflichtverletzungen seien daher zahlreich und alltäglich (starker Tobak!).

    Der Aufsatz behandelt dann die Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen für die jeweiligen Aufgabenkreise der Gerichtsvollzieher.

    Der Autor muss aber sehr einschlägige Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieherwesen gemacht haben. Er sollte besser auch in nächster Zeit all seine Rechnungen immer sorgfältig bezahlen und es nicht zu Vollstreckungstiteln gegen sich kommen lassen...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Dann könnte man auch einfach Rechtspfleger als GV nehmen. :confused:

    Toll stelle ich mir auch die Praxiszeit während der Ausbildung vor, in der man sich von den geringer qualifizierten und dann vergüteten bisherigen GV-Kollegen das Handwerk beibringen lässt...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die am Ende vorgeschlagenen Modelle a) und c) sind in etwa das, wie sie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vorhanden sind.Die generelle Hoheit über den Vollstreckungsvorgang liegt bei einem Innendienstler, im Regelfall mit FH-Studium, welcher für die korrekte Rechtsanwendung verantwortlich zeichnet. Dieser hat zur Unterstützung Beamte des mittleren Dienstes, welche sich um die grundlegende Vollstreckungsabläufe kümmen und es gibt Beamte im mittleren Dienst als Vollziehungsbeamte. Deren Entscheidungsspielraum ist jedoch relativ beschränkt, da sie ihre Aufgaben nicht unabhängig sondern auf Weisung des Innendienstes erledigen.Die Frage ist es dann, ob es Aufgabe des Staates ist, Vollstreckungsstellen für den Bürger einzurichten. Das Problem ergibt sich dann spätestens bei der Insolvenzanfechtung, wenn beim Bürger angefochten wird, weil die staatliche Stelle nicht insolvenzsicher vollstreckt hat.

  • Amtspflichtverletzungen seien daher zahlreich und alltäglich (starker Tobak!).

    Habe den Aufsatz auch gelesen und mir als Gläubiger darüber so meine Gedanken gemacht. Es muß schon was dran gewesen sein, denn seit letztem Jahr kann ich bei den hier in meiner Reichweite zuständigen Gerichtsvollziehern einen deutlichen "Ruck" in Richtung - vermutlicher - correctness feststellen. Und zwar insoweit, als plötzlich einige meiner Anträge bemängelt werden, die vorher nie ein Problem waren und ohne Murren vollstreckt wurden.

    Aktuelles Beispiel ist eine Herausgabevollstreckung nach § 836 ZPO - der GV meinte, der herauszugebende Gegenstand sei angeblich nicht genau genug bezeichnet (wobei es da m. E. mehr um Haarspalterei geht). Früher war das bei wortwörtlich gleicher Herausgabevollstreckung nämlich gar kein Problem. Die zuständige Rpflin wollte den Pfüb dann aber nicht ergänzen und verwies mich auf eine Drittschuldnerklage - wofür ich ja aber GERADE die Unterlagen brauche! Was sie nicht verstanden hat.

    Also bin ich über die Erinnerung gegen den GV gegangen - und habe mir hier einen Hinweis des Richters (der mich vorher telefonisch darüber informiert hat, dass er von dergleichen eigentlich keine Ahnung habe, aber halt jetzt mal "irgendwie" entscheidet, wobei ich ihm noch mit Verweis auf Stöber den ein oder anderen Hinweis gegeben habe, den er sogleich raschelnd am Telefon nachgeblättert hat mit dem Ausspruch: Ach ja, tatsächlich...) eingehandelt, dass der Pfüb nun doch zu ergänzen sei. Pfüb wurde jetzt durch die Rpflin ergänzt. We'll see, was rauskommt.

    Hach ja. Hatten wohl alle irgendwie einen schlechten Tag. ;) Aber wenns nun rechtlich richtig läuft, isses ja gut.

  • Amtspflichtverletzungen seien daher zahlreich und alltäglich (starker Tobak!).

    Habe den Aufsatz auch gelesen und mir als Gläubiger darüber so meine Gedanken gemacht. Es muß schon was dran gewesen sein, denn seit letztem Jahr kann ich bei den hier in meiner Reichweite zuständigen Gerichtsvollziehern einen deutlichen "Ruck" in Richtung - vermutlicher - correctness feststellen. Und zwar insoweit, als plötzlich einige meiner Anträge bemängelt werden, die vorher nie ein Problem waren und ohne Murren vollstreckt wurden.

    Aktuelles Beispiel ist eine Herausgabevollstreckung nach § 836 ZPO - der GV meinte, der herauszugebende Gegenstand sei angeblich nicht genau genug bezeichnet (wobei es da m. E. mehr um Haarspalterei geht). Früher war das bei wortwörtlich gleicher Herausgabevollstreckung nämlich gar kein Problem. Die zuständige Rpflin wollte den Pfüb dann aber nicht ergänzen und verwies mich auf eine Drittschuldnerklage - wofür ich ja aber GERADE die Unterlagen brauche! Was sie nicht verstanden hat.

    Also bin ich über die Erinnerung gegen den GV gegangen - und habe mir hier einen Hinweis des Richters (der mich vorher telefonisch darüber informiert hat, dass er von dergleichen eigentlich keine Ahnung habe, aber halt jetzt mal "irgendwie" entscheidet, wobei ich ihm noch mit Verweis auf Stöber den ein oder anderen Hinweis gegeben habe, den er sogleich raschelnd am Telefon nachgeblättert hat mit dem Ausspruch: Ach ja, tatsächlich...) eingehandelt, dass der Pfüb nun doch zu ergänzen sei. Pfüb wurde jetzt durch die Rpflin ergänzt. We'll see, was rauskommt.

    Hach ja. Hatten wohl alle irgendwie einen schlechten Tag. ;) Aber wenns nun rechtlich richtig läuft, isses ja gut.

    Tia - ohne weiteren SV sieht es hier doch so aus, dass deine ursprünglich beantragte und so erlassene Herausgabeanordnung nicht hinreichend bestimmt war; kannst du ja dann für die Zukunft besser beantragen.

    (Was hat das jetzt mit dem - offenbar zu Recht - aufmerkenden GV zu tun ?)

  • (Was hat das jetzt mit dem - offenbar zu Recht - aufmerkenden GV zu tun ?)

    Das hat insoweit mit ihm zu tun, dass dieser GV dann offenbar in früheren komplett identischen Verfahren Unterlagen für uns gar nicht hätte herausverlangen dürfen, es aber trotzdem - erfolgreich - gemacht hat. ;) Ergo muss ihn die Erkenntnis also irgendwann getroffen haben - woher auch immer, das ist natürlich Spekulation. Und ich will mich hier ja auch gar nicht beschweren; die Textbausteine in den Vordrucken sind schon angepasst, so dass es zukünftig nix mehr zu bemängeln geben dürfte. Das Beispiel passte aber halt gut zu den im Aufsatz genannten zahlreichen und alltäglichen Amtspflichtverletzungen.

  • (Was hat das jetzt mit dem - offenbar zu Recht - aufmerkenden GV zu tun ?)

    Das hat insoweit mit ihm zu tun, dass dieser GV dann offenbar in früheren komplett identischen Verfahren Unterlagen für uns gar nicht hätte herausverlangen dürfen, es aber trotzdem - erfolgreich - gemacht hat. ;) Ergo muss ihn die Erkenntnis also irgendwann getroffen haben - woher auch immer, das ist natürlich Spekulation. Und ich will mich hier ja auch gar nicht beschweren; die Textbausteine in den Vordrucken sind schon angepasst, so dass es zukünftig nix mehr zu bemängeln geben dürfte. Das Beispiel passte aber halt gut zu den im Aufsatz genannten zahlreichen und alltäglichen Amtspflichtverletzungen.


    Auch der GV darf seine Rechtsauffassung ändern / anpassen / korrigieren,
    aber scheint ja nun alles wieder im Lot.

    :)

  • Auch der GV darf seine Rechtsauffassung ändern / anpassen / korrigieren,aber scheint ja nun alles wieder im Lot.:)

    Nicht nur darf, sondern sollte, oder?Erinnert mich an Pfändungen bei einer Fondsgesellschaft. Die ersten Fonds wurden als GmbH geführt, und es wurde der Gesellschaftsanteil nach GmbH-Gesetz und die Ausschüttungen etc. pp. gepfändet.Ab der dritten Fondsgesellschaft wurden die Fonds als GmbH & Co. KG geführt. Selbst dem Drittschuldner fiel nicht auf, dass die Pfändung ins leere geht, denn inzwischen müsste man den Kommanditanteil pfänden.Fiel erst auf, als der Text im Pfändungsvordruck angepasst wurde. Dann war das Theater groß.

  • Die NJW legt in Heft 42/2014, Seite 14 unter der Rubrik "Forum" nochmal nach: Die schweren Defizite im Zwangsvollstreckungsverfahren können "den kompletten oft dornigen Erkenntnisweg bis hin zum erstrittenen Urteil zunichte machen". Ganze Existenzen hingen vom "Wohl und Wehe eines Beamten des mittleren Justizdienstes" ab. Es sei wichtig, dass die komplexen Vollstreckungsmaßnahmen von "qualitativ hochwertigem Personal" mit einer Fachhochschulausbildung durchgeführt werden.

    Na, ich warte ja auf eine Replik in der DGVZ... :D

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die NJW legt in Heft 42/2014, Seite 14 unter der Rubrik "Forum" nochmal nach: Die schweren Defizite im Zwangsvollstreckungsverfahren können "den kompletten oft dornigen Erkenntnisweg bis hin zum erstrittenen Urteil zunichte machen". Ganze Existenzen hingen vom "Wohl und Wehe eines Beamten des mittleren Justizdienstes" ab. Es sei wichtig, dass die komplexen Vollstreckungsmaßnahmen von "qualitativ hochwertigem Personal" mit einer Fachhochschulausbildung durchgeführt werden.

    Na, ich warte ja auf eine Replik in der DGVZ... :D

    Ich glaube, das ganze ZV-System gehört erneut auf den Prüfstand. Ich habe bei einem Gericht in der Nähe immer wieder PfÜBse, die erst ein Jahr nach Beantragung erlassen werden. Bis die zugestellt werden, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Und da liegt´s nicht am GVZ, sondern definitiv am AG. Ich darf dann nur noch Erinnerung wegen Unzulässigkeit nach 88 InsO einlegen und der Gläubiger wundert sich, weil der doch schon längst seine Forderung angemeldet hat und die GVZ-Kosten nun blöderweise NACH Eröffnung angefallen sind. Auch sehr geil. :cool:

    Und das scheint ein weit verbreitetes Problem zu sein, dass eigentlich gar nichts funktioniert in der ZV. Man spare, wo man kann - koste es, was es wolle. Darauf läuft´s doch am Ende raus: Nicht nur die GVZs sind offenbar chronisch überfordert. :(

  • Die NJW legt in Heft 42/2014, Seite 14 unter der Rubrik "Forum" nochmal nach: Die schweren Defizite im Zwangsvollstreckungsverfahren können "den kompletten oft dornigen Erkenntnisweg bis hin zum erstrittenen Urteil zunichte machen". Ganze Existenzen hingen vom "Wohl und Wehe eines Beamten des mittleren Justizdienstes" ab. Es sei wichtig, dass die komplexen Vollstreckungsmaßnahmen von "qualitativ hochwertigem Personal" mit einer Fachhochschulausbildung durchgeführt werden.

    Na, ich warte ja auf eine Replik in der DGVZ... :D

    Ich glaube, das ganze ZV-System gehört erneut auf den Prüfstand. Ich habe bei einem Gericht in der Nähe immer wieder PfÜBse, die erst ein Jahr nach Beantragung erlassen werden. Bis die zugestellt werden, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Und da liegt´s nicht am GVZ, sondern definitiv am AG. Ich darf dann nur noch Erinnerung wegen Unzulässigkeit nach 88 InsO einlegen und der Gläubiger wundert sich, weil der doch schon längst seine Forderung angemeldet hat und die GVZ-Kosten nun blöderweise NACH Eröffnung angefallen sind. Auch sehr geil. :cool:

    Und das scheint ein weit verbreitetes Problem zu sein, dass eigentlich gar nichts funktioniert in der ZV. Man spare, wo man kann - koste es, was es wolle. Darauf läuft´s doch am Ende raus: Nicht nur die GVZs sind offenbar chronisch überfordert. :(

    "Überfordert" bitte nicht mit "überlastet" verwechseln. Wenn ein PÜ ein Jahr liegt, liegt das weniger an fachlichen Mängeln des Bearbeiters.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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