In unserem Fall haben wir im Pfüb 3 DS.
Die für den 2. DS zuständige Gerichtsvollzieherin hat kurz nach Weihnachten an DS zugestellt, allerdings an einen falschen DS. DS war eine Gmbh und sie hat einfach mal so an eine AG & Co.OhG zugestellt. Und das Schlimmste an der Sache ist, dass der Pfüb nun schon seit dem 28.12.2009 bei ihr liegt und nichts passiert. Nachdem ich sie heut erneut am Telefon hatte, will sie nun morgen endlich die Weiterleitung des Pfüb an den für den 3. DS zuständigen GV weiterleiten.
Da sind jetzt über zwei Monate ins Land gegangen....könnte man da evtl. einen Schadensersatzanspruch gegenüber dieser Gerichtsvollzieherin geltend machen? Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
Ach ja...die Rechnung für die "Falschzustellung" will uns jetzt auch "endlich" zukommen lassen
Wie bitte?