Erbscheinsberichtigung

  • Aus diesem Grund würde ich auch den Berichtigungsbeschluss nicht mit dem Erbschein verbinden, sondern es bei einem unterschriebenen und gesiegelten Berichtigungsvermerk bewenden lassen.

    Da fällt mir übrigens gerade auf, dass eine Kollegin einen Rechtskraftvermerk für die Berichtigung haben möchte...

  • Aus diesem Grund würde ich auch den Berichtigungsbeschluss nicht mit dem Erbschein verbinden, sondern es bei einem unterschriebenen und gesiegelten Berichtigungsvermerk bewenden lassen.

    Da fällt mir übrigens gerade auf, dass eine Kollegin einen Rechtskraftvermerk für die Berichtigung haben möchte...

    Dann frag sie doch mal höflich nach der ihr dann wohl bekannten Gesetzesgrundlage dieser -irrsinnigen- Auffassung.

  • Ich muss hier mal noch anknüpfen.

    Ich habe heute Mitteilung durch das ZTR erhalten, dass das Sterbedatum eines am 31.12.1945 für tot erklärten Mannes jetzt auf den 08.11.1944 berichtigt wurde.

    Am 17.05.1994 wurde ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft erteilt.


    Ist hier von Amts wegen zu berichtigen? Die Tochter ist auch bereits 1928 geboren, ich denke es wird schwer die Ausfertigungen zurück zu erhalten.
    Tendiere aber momentan dazu, dass es richtig ist trotz der langen Zeit das Sterbedatum zu berichtigen.

    Danke.:)

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