eV unter Hinzuziehung eine Dolmetschers?

  • Hallo,

    benötige mal dringend Hilfe. Habe heute ein ZV-Protokoll erhalten. Die Gerichtsvollzieherin gibt dort an, dass wenn ich den Schuldner zur eV laden will ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, da der Schuldner arabischer Abstammung ist und wohl weder gut Deutsch spricht noch versteht.
    Jetzt meine Frage, wie mache ich das im eV-Antrag? Wie hoch sind etwa die Kosten für die Inanspruchnahme eines Dolmetschers?

    Danke schon mal vorab für die Hilfe :)

    Viele Liebe Grüße
    Sandra

  • Ein Dolmetscher kriegt 55 € pro Stunde plus Auslagenersatz. Guck mal ins JVEG , da steht alles drin. In den Antrag würde ich reinschreiben das die Dolmetscherkosten übernommen werden und einen Vorschuss zahlen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Nach § 9 Abs.2 JVEG beträgt das Honorar des Dolmetschers für jede Stunde 55 EUR.

    Bei jedem Gericht gibt es eine Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsstelle. Sie zahlen auch Vergütungen an Dolmetscher aus. Bei denen kannst du dich auch mal erkundigen, wie hoch diese die Kosten einschätzen.

  • Nach § 185 GVG, § 10a GVGA entscheidet das Gericht (im EV Verfahren also der GV) nach pflichtgemässen Ermessen, ob ein Dolmetscher hinzuzuziehen ist. (Dies deckt sich mit der höchstr. Rspr. des BVerwG und lässt sich aus dem GG wegen dem rechtl. Gehör ableiten) Auslagen werden i.d.R. per Vorschuss erhoben, sobald der Iso-EV eingegangen ist.
    Es fallen zumeist ca. 300 - 400 EUR an.
    Erscheint der Schuldner nicht, geht das nochmal von vorne los.

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