Unterbrechung nach § 240 ZPO??

  • Vereinfachtes Verfahren wegen Kindesunterhalt: begehrt wird der ab 01. Mai 2006 fällige Unterhalt; dementsprechender Antrag ging am 23.Juni 2006 bei Gericht ein;
    im Rahmen der Anhörung teilt der Schuldner nun mit, dass bereits am 26.April 2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde.

    Hat die InsO-Eröffnung Einfluss auf mein Verfahren: Unterbrechung nach § 240 ZPO?
    Eigentlich doch nicht, weil die Antragstellerin ja Neugläubigerin ist, oder?

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