Vom Soldaten zum Rechtspfleger

  • Hallo zusammen,

    bevor ich in mein Thema einsteige, erstmal einige Infos zu mir: Ich bin 31 Jahre alt und bin Oberfeldwebel bei der Bundeswehr... doch dies werde ich nicht ewig bleiben, deshalb dieses Thema.

    Nach meinen zwölf Jahren bei der Bundeswehr habe ich vor mit meinem Zulassungsschein die Rechtspflegerlaufbahn zu beschreiten.

    Mich würde interessieren ob es hier im Forum einen ehemaligen Soldaten gibt der diesen Weg eingeschlagen hat...

    Versteht mich nicht falsch. Es geht nicht darum das Bewerbungsverfahren oder die Zulassungsvorraussetzungen zu erörtern, sondern vielmehr um die persönlichen Erfahrungen eines Zeitsoldaten von der Armee zum Amtsgericht ;) und ob sich dies als unkompliziert erwiesen hat.

  • Bei mir am AG (etwa 20 Rechtspfleger) arbeiten insgesamt 3 Rechtspfleger, die vorher 12 Jahre Soldat waren . . . hab keinen über den Übergang von der BW zu AG je jammern hören ;)

  • Ich war 4 Jahre beim Kanonenclub. Der "Berater" dort hat mir abgeraten (geringe Chancen). Ich wurde dann als freier Bewerber genommen :teufel: Aber als Zett4 gibt es eh keine andere Möglichkeit/Bevorzugung.

  • Du musst natürlich das Studium und die Prüfungen wie alle Anderen auch schaffen und bestehen. Bei uns hatten/haben die Zeitsoldaten eine Übernahmegarantie.

  • @ Rainer: Ob der Weg von der Armee in das zivile Berufsleben sich als unkompliziert erwiesen hat.
    Genauer, ob es große HIndernisse zu überwinden galt was den Übergang zum Rechtspfleger erschwert hat. Und was mich noch interessieren würde, ist dass Bewerberaufkommen bei den Vorbehaltsstellen.

    @Recarinim: Da ich SaZ 12 stellt der Weg über den Zulassungsschein die einzige Alternative dar. Denn die Altersgrenze macht sonst keinen Halt vor mir.... aber als Z4 konntest davon natürlich nicht profitieren.

  • @ Rainer: Ob der Weg von der Armee in das zivile Berufsleben sich als unkompliziert erwiesen hat.
    Genauer, ob es große HIndernisse zu überwinden galt was den Übergang zum Rechtspfleger erschwert hat. Und was mich noch interessieren würde, ist dass Bewerberaufkommen bei den Vorbehaltsstellen.



    Schluss mit Jux und Tollerei, da fängt das richtige Leben an. :D Hindernisse gab es eigentlich keine, nur das man als Bundeswehrler meisten der Hörsaalgrufti ist. Das Bewerbungsaufkommen bei den Vorbehaltsstellen ist recht unterschiedlich. Ich würde Dir auf alle Fälle empfehlen, Dich frei zu bewerben und auf die Vorbehaltsstellen.

  • Dann stellst sich nur die Frage ob dann die Altersgrenze wieder greift, oder ich als ehemaliger Soldat außen vor bin.

  • Hindernisse gab es eigentlich keine, nur das man als Bundeswehrler meisten der Hörsaalgrufti ist. .


    Dafür hab ich dann auch, als es die erste große Urkunde gab, eine mit dem Zusatz "auf Lebenszeit" bekommen. Dass meine Urkunde etwas anders als bei den anderen ausgesehen hat, wurde von dem Übergebenden nicht mal bemerkt. :D

  • Nebenbei bemerkt, gibt es zwischen Bund und Amtsgericht vorher ein dreijähriges Studium zu bewältigen.

    Nach meinen Erfahrungen sind die "Bundler" grs. praxistauglich, haben aber eher Schwierigkeiten mit der Umstellung aufs Studium als auf die anschl. Praxis beim Amtsgericht, Staatsanwaltscahft etc.

  • Ich war ja auch lange dabei. Probleme hatte ich überhaupt keine. Es ist natürrlich etwas schwieriger im gehobenen Alter intensiv zu lernen.

    In der Praxis lief es dagegen reibungslos. Einen Eingliederungsschein hatte ich nicht, meine Abfindung habe ich verballert! (War das g....! :wechlach:)

  • Ich war ja auch lange dabei. Probleme hatte ich überhaupt keine. Es ist natürrlich etwas schwieriger im gehobenen Alter intensiv zu lernen.



    Da geh ich doch voll mit :daumenrau !

    Ich war auch 12 - Jahre dabei und kam dann mit Zulassungsschein in die Justiz ;) . Schwer war nur am Anfang die Theorie, die Praxis dafür easy. In der Theorie hatte ich mich anfänglich immer auf das Ziel gestürzt und links und rechts vom Weg viel unberücksichtigt gelassen. Beim Examen war ich dann soweit, dass ich mir auch die Blümchen an Wegesrand nahm :D . Es ist eben eine Umstellung, wenn man mit mehr als 30 Jahren auf dem Buckel wieder die Schulbank drücken soll und dann ganz kleine Schrittchen machen muss. Bei der Bw war hat da Motto "Lage, Auftrag, Durchführung" und als Anwärter muss man alle evtl. Möglichkeit kleinlichst abhandeln.

    ALLES WIRD GUT UND IN DER PRAXIS WIRD MAN SCHNELL ZUM FUCHS :daumenrau .



    Man das ist auch schon ewig her, denn ich bin jetzt schon länger in der Justiz als ich bei der Bw war.

  • @Steinkauz: Es ist mir durchaus bewusst, dass ich ein Studium von drei Jahren zu bewältigen habe, sollte ich zugelassen werden.

    Und Herausforderungen sind ja dazu da bewältigt zu werden.

    @JKMLJ: Wenn die Vorraussetzungen gem. §8 SVG vorliegen und die Beamtenrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind, kann man durchaus direkt in den Status eines Beamten auf Lebenszeit übernommen werden.

  • Hätte nie gedacht dass sich so viele ehemalige Soldaten in diesem Beruf tummeln.
    Aber es macht Hoffnung, dass ich es auch schaffe. :gruebel:

    Danke auf jeden Fall allen, die mich hier mit ihren Erfahrungen versorgt haben.

    Habe ja noch ein Jahr Dienst vor mir... doch der frühe Vogel fängt den Wurm.

  • Hätte nie gedacht dass sich so viele ehemalige Soldaten in diesem Beruf tummeln.
    Aber es macht Hoffnung, dass ich es auch schaffe. :gruebel:


    Einfach nicht verrückt machen lassen und immer am Ball bleiben :bigcool:. Alte Klausuren besorgen:habenwund diese immer wieder lesen und lesen:lesen::rechtsf, damit du den gutachterlichen Schreibstil :behaemmererlernst.


    Das ist schon das ganze Geheimnis!

  • Die Sache mit dem Rechtspfleger würde ich mir nochmals durch den Kopf gehen lassen. Auf Soldaten übt die Sache mit der sachlichen Unabhängigkeit nach Jahren des Befehl und Gehorsam eine gewisse Anziehungskraft aus. Es hier aber so, wie bei der Motte und dem Licht. Das System lebt weiter, die Unabhängigkeit ist nur für die Entscheidung selbst gegeben und das ist der geringste Teil der Tagesarbeit.
    Die finanziellen Aussichten für Rechtspfleger sind im Verhältnis zu anderen Behörden eher bescheiden. Nicht umsonst kochen die Länder ihr eigenes Tarifsüppchen.
    Es gibt, bei Lichte betrachtet, außer der Tatsache, dass die Ausbildung nur drei Jahre dauert, keinen Grund den Beruf zu ergreifen. Im Gegensatz zur Kommunalverwaltung z. B. zwängt der Rechtspflegerberuf in ein enges Tätigkeitsfeld. Und denkt man an die Durchlässigkeit zum höheren Dienst in anderen Behörden, ist der Rechtspflegerberuf schon wieder abgehängt.

  • Es ist ja auch nicht so, als dass ich mir keine Gedanken über andere Berufsfelder und Tätigkeiten mache.
    Aber man muss einfach sehen, dass wenn man der BRD 12 Jahre lang gedient hat, die Alternativen einfach im öffentlichen Dienst liegen. Mit Sicherheit kann man in der freien Wirtschaft mehr verdienen, und die Chancen aufzusteigen sind etwas größer. Aber die Tatsache dass viele Firmen eben "junge" Menschen suchen kann man nicht leugnen. Und mein Alter hat die Grenze zu 20 schon längst überschritten.

    Und ich persönlich habe für mich festgestellt, dass mir dieser Beruf von seinem Tätigkeitsfeld sicher einiges zu bieten hat. Wichtig ist für mich dass eine gewisse Stagnation ausbleibt, die es in vielen anderen Berufen gibt. Das Rechtssystem ist ständigen Änderungen unterworfen, welche mich dazu zwingen mich mit ihnen zu beschäftigen. Und ein großer Voteil dabei, man bleibt geistig mobil.

    Meine Entscheidung, auch dass sollte man natürlich Wissen, beruht aber eben nur auf dem theoretischen Wissen, welches ich mir über verschiedene Informationsquellen aneignen konnte. Die Realität sieht sicher anders aus.

    Aber mein jetziger Beruf ist auch nicht mit den Hochglanheften zu vergleichen.

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