Vom Soldaten zum Rechtspfleger

  • Man trifft meistens die Entscheidung ohne genaue Kenntnis, was einem erwartet. Man sollte nur von den gegebenen Möglichkeiten die beste wählen. Wenn man drei oder vier Berufbilder betrachtet, kann man auch hier die beste Auswahl treffen. Der genauso objektiv richtige Treffer aus einer Auswahl von einem Dutzend ist sicherlich der Bessere.

  • Melde mich verspätet zum Ehemaligen-Treff. :D

    Hab auch 12 Jahre gedient. Waren die schönsten Jahre meines Lebens. Kein Überlegen was man anziehen soll, Wald, Dreck, Essen aus Blechtöpfen, Rumballern und Rumgebrülle, watt gibbes schöneres;)

    Die Umstellung im Studium war aber schon schwer. In der BuWe sollte man immer die schnellste direkteste Lösung finden. Hab mich da mit dem Gutachtenstil, diesem Rumgeeiere um die Lösung und Prüfung der offensichtlich nicht zutreffenden §§ echt schwer getan. Die Praxis ist da viel entspannter.

    Mitbewerber auf die Vorbehaltsstellen gab´s angeblich eine Menge.

    Ein Tipp vielleicht: Bevor du zum Studium kommst (egal welches) lerne wieder das Lernen.

    Übrigens, bevor ich die Einladung zum Einstellungstest bekam, wusste ich nicht mal was ein Rpfl ist. Hab einfach alles auf den Bewerbungszettel für den ÖD, was sich interessant anhörte angekreuzt, da stand auch nur gehob Justizdst.




  • @ Verzweifel: Du sprichst mir aus dem Herzen. Ich war auch 12 Jahre dabei und habe die selben Erfahrungen gemacht. Im ersten Semester kann man noch mit der Lebenserfahrung punkten. Dann kommt's jedoch zum Schwur.

    @ TommySassoon

    Ich würde mich an Deiner Stelle nicht auf das Rechtspflegerstudium versteifen, sondern mich auch für die Bereiche allg. Verwaltung, Justizvollzug etc. bewerben. Ich selbst habe mich damals (1994) in 5 Bundesländern bei insgesamt 25 Ressorts beworben. Hatte dann die Wahl zwischen Verfassungsschutz und Rechtspflege. Habe meine Entscheidung nie bereut. Ich drücke Dir die Daumen.

  • Ich versteife mich auch nicht darauf, habe auch noch andere Berufe im Hinterkopf an die ich herangehen will.

    Aber ich will mich einfach über die verschiedenen Facetten eines jeden Berufes so gut wie möglich informieren. Und ich würde lügen wenn ich sagen würde dass der Rechtspfleger von mir nicht favorisiert wird.

    Bis jetzt ist es noch die erste Wahl. :)

  • Was du halt wissen musst:
    1. a) Vorbehaltsstellen Berlin 2014: Es gab 6 oder 7, das Kammergericht hätte alle besetzen können (es gab also genug geeignete Bewerber), aber nur einer...:gruebel:...hat sie im Endeffekt genommen.
    2. b) Mit E-Schein bist du die nächsten 10 Jahre quasi steinreich; du müsstest aber alles zurückzahlen, wenn du auf eigenen Wunsch vorzeitig ausscheidest.
    2. Deine Erfahrungsstufe wird beim Wechsel Uffz m P --> gD nicht anerkannt (zumindest in Berlin, Klagen dagegen laufen wohl) oder wird drastisch reduziert.
    3. Die Beförderungschancen bei der Bw sind dezent besser als bei den Ländern...
    4. Du kannst deine Probezeit (nach der Ausbildung) von 3 auf 1,5 Jahre verkürzen --> Ernennung auf Lebenszeit.
    5. Die kriegst von Anfang an die vollen Beihilfeleistungen, falls der Übergang nahtlos ist.
    6. Die Dienstzeit bei der Bw ist ruhegehaltsfähig.
    7. Ich hoffe du hast eine Anwartschaft für die PKV.
    8. Frag nicht nur nach den Anwärtertarifen in der PKV (ca. 60€/Monat), sondern auch, was du später zahlst (ca. 250-300€/Monat).
    9. Es besteht Grund zu der Annahme, dass Berlin verfassungswidrig (niedrig) besoldet...

    Mir fällt bestimmt noch mehr ein, frag einfach.

  • auf mich mal gemünzt (NRW):
    - meine alters bzw. erfahrungsstufe (ich war ofw) wurde voll anerkannt
    - Probezeit konnte nicht verkürzt werden
    - ich hatte eine Anwartschaft und zahle jetzt mit pflegevers. 150 €/monat

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • auf mich mal gemünzt (NRW):
    - meine alters bzw. erfahrungsstufe (ich war ofw) wurde voll anerkannt
    - Probezeit konnte nicht verkürzt werden
    - ich hatte eine Anwartschaft und zahle jetzt mit pflegevers. 150 €/monat

    Mit Altersstufen war es auch anders. Oder bist du erst in den letzten ~5 Jahren A9 geworden?

  • Also:

    § 11 BeamtStG,
    § 11 I BBG (bzw. hier die LBG [Bundesland], so es sie denn gibt) und / oder die entsprechenden Laufbahngesetze der Länder. Die Länder haben das Bundesrecht teilweise voll übernommen, teilweise aber auch mit Änderungen.

    Ich erlaube mir, hier mal zu zitieren (LfbG Berlin):

    Zitat

    § 11
    Probezeit

    (1) Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich die Beamtinnen und Beamten nach Erwerb der Befähigung für ihre Laufbahn bewähren sollen. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.
    (2) Auf die Probezeit werden die Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder bei einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung oder Verwaltung, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen haben, angerechnet. Dabei darf eine Mindestprobezeit von 18 Monaten nicht unterschritten werden.

    Ich gebe zu, dass der unterstrichene Teil von der Verwaltung für Uffze als kill-Kriterium genutzt werden wird. (Das entspricht nicht meiner Meinung von der Schwierigkeit des Fw-Berufes.)
    Insofern muss ich mich bezüglich des Themenstarters und seiner Probezeit revidieren, jedoch:

    Zitat

    (3) S.1: Inwieweit auf die Probezeit eine andere innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes verbrachte Zeit angerechnet werden kann, bestimmen die Rechtsverordnungen nach § 29 Absatz 1; die Zeit einer dem übertragenen Amt entsprechenden Tätigkeit soll angerechnet werden.

    Alles nur für Berlin. Der letzte Halbsatz bezieht sich halt wieder nicht auf Uffze.

  • genau das ist der Haken

    darum wurde es mir und anderen zum Beispiel versagt, weil wir als Feldwebel ja nur durchs Getreide getrampelt sind und mit Kugeln geworfen haben > entspricht nicht der Art und Schwierigkeit der jetzigen Laufbahn

  • genau das ist der Haken

    darum wurde es mir und anderen zum Beispiel versagt, weil wir als Feldwebel ja nur durchs Getreide getrampelt sind und mit Kugeln geworfen haben > entspricht nicht der Art und Schwierigkeit der jetzigen Laufbahn

    Scheint mir als Außenstehender eigentlich auch logisch, weil ja die zivilen Laufbahngruppen einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst ja den militärischen Gruppen Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere (höhere/niedrigere) entsprechen.

    Wenn Ex-Bundeswehrler also Unteroffizier war entspricht das im zivilen Leben dem mittleren Dienst, also der Sekretärlaufbahn. Eine niedere Laufbahngruppe kann logischerweise nicht Art und Schwierigkeit der jetzigen Laufbahn entsprechen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • ja das sehe ich ja prinzipiell auch so, keine Frage

    mittlerer Dienst != gehobener Dienst


    aber so kommen wir auf 5? Jahre "Probezeit", weiß gar nicht mehr wie lang die beim Bund war, irgendwas mit 2 Jahre?

    die Frage ist halt: bewährst du dich als Beamter oder in deiner Laufbahn? letzteres würde für die zitierte Norm betreffend Anrechnung sprechen

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