Aber dass die Bank vom Ersteher die vollen 6.000 EUR verlangen muss steht außer Frage.
M.E. muss man das sehr in Frage stellen. Die Anforderung der Grundschuldsumme bei dem Ersteher ist eine Verwertungsmassnahme der Grundschuld. Ob der Verwertungsfall eingetreten ist, ergibt sich jedoch aus dem weiterhin bestehenden Darlehensverhältnis!