Anmeldung nach VÖ gem. § 188?

  • Hallo,

    mir liegt eine Anmeldung einer vbuH vor, nach der VÖ gem. § 188. Diese wurde vom IV festgestellt.
    Was muss ich jetzt veranlassen?
    - zur Tabelle feststellen
    - erneute gem. § 188 veröffentlichen
    - Widerspruchsbelehrung gem. § 175 an Schuldner ???

    Danke

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