Hallo,
mir liegt eine Anmeldung einer vbuH vor, nach der VÖ gem. § 188. Diese wurde vom IV festgestellt.
Was muss ich jetzt veranlassen?
- zur Tabelle feststellen
- erneute gem. § 188 veröffentlichen
- Widerspruchsbelehrung gem. § 175 an Schuldner ???
Danke
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