Ergänzungspfl. bei TV bzw. Vollmacht

  • Es liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer GmbH vor. Somit sind alle Gesellschafter Gegner. Gesellschafter sind einerseits eine Erbengemeinschaft (Kinder, Elternteil) vertreten durch Elternteil als Testamentsvollstrecker und Bevollmächtigter über den Tod hinaus. Befreiung vom § 181 BGB liegt vor. Andererseits ist der Elternteil Gesellschafter. Liegt ein Vetretungsausschluss des Elternteils vor? :confused:

  • Meines Erachtens liegt kein Vertretungsausschluss vor, weil der Elternteil überhaupt nicht als gesetzlicher Vertreter, sondern als TV bzw. als postmortal rechtsgeschäftlich Bevollmächtigter handelt (ein Miterbe kann TV für den gesamten Nachlass sein). Der TV kann vom Erblasser vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden, ebenso der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber (Erblasser). Das Verbot des Selbstkontrahierens auf Kinderseite stellt sich nicht, weil der Elternteil im übrigen nur für sich selbst (und nicht als gesetzlicher Vertreter) handelt.

    Eine andere Frage ist, ob ganz allgemein ein Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis der Wahrnehmung der Rechte der Kinder gegenüber dem TV zu bestellen ist. Hierzu vgl. BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; Damrau ZEV 1994, 1; Reimann MittBayNot 1994, 55; Schlüter ZEV 2002, 158.

    Zur Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des TV bei verwaltetem GmbH-Anteil vgl. Mayer ZEV 2002, 209.

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