Hallo zusammen,
habe folgendes Problem.
Der Käufer von zahlreichen Wohnungen will sich die Räumungstitel der alten Eigentümerin auf sich umschreiben lassen. Laut Grundbuch sind nur die AV eingetragen.
Der Kaufvertrag besagt " ... folgende Wohnungen samt allen damit verbundenen Rechten ... werden verkauft."
Weitere Ausführungen, die m.E. interessant sind:
- Besitzübergabe 01.07.2006 0:00 Uhr;
- der Erwerber tritt in Mietverträge zu diesem Stichtag ein." (Die Räumungstitel sind aus Mai 2006)
Auf bestehende Rechtsstreite wird nicht näherer verwiesen, in dem Kaufvertrag wurd nur aufgeführt, dass eben welche anhängig sind.
Und nun? Ich vertrete die Auffassung, dass Rechtsnachfolge nur nach Eigentumserwerb, sprich Eintragung im Grundbuch gegeben ist. Und daher Klauselantrag zurückzuweisen ist.
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