Zwangshypothek nach Insolvenzeröffnung

  • Jetzt soll sich eine Zwangshypothek eintragen für eine Krankenhausbehandlung die aus der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammt.

    Wenn das Grundstück nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben worden ist, dürfte sich die Eintragung einer ZSH aufgrund § 91 InsO verbieten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen:

    Die Stadt ersuchte am 02.10. um Eintragung einer Zwangshypothek in Höhe von 5.000,-- EUR auf dem Grundstück des Schuldners.
    Am 05.10. geht das Ersuchen des AG auf Eintragung eines Insolvenzvermerkes ein. Das Verfahren wurde am 26.09. eröffnet.
    Die Stadt nimmt daraufhin ihr Ersuchen zurück und meldet ihre Forderung (rückständige Wasser-/Abwassergebühren + Grundsteuer) zur Insolvenztabelle beim AG an.
    Am 02.11. wird der Insolvenzvermerk auf Ersuchen des AG gelöscht nachdem der Insolvenzverwalter den Grundbesitz freigegeben hat.
    Am 10.11. ersucht die Stadt erneut um Eintragung einer Zwangshypothek in Höhe von 5.100,-- EUR.

    Nach den hier vorliegenden Unterlagen wird davon ausgegangen, dass es sich zumindest in Höhe von 5.000,-- EUR um keinen neuen Anspruch handelt.

    Die Stadt unterliegt als Insolvenzgläubigerin nach hiesiger Auffassung dem § 89 Inso - das Ersuchen wäre zurückzuweisen.

    Sehe ich das richtig?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!