Hallo,
meine Frage ist folgende:
Wir sind Antragsgegner in einem Mahnverfahren. Nach Widerspruch wurden von der Antragstellerseite keine Gerichtskosten für das streitige Verfahren eingezahlt. Dementsprechend wird die Angelegenheit (zumindest bis jetzt) nicht weiterverfolgt. Meine Frage wäre, ist es möglich, gegen die Antragstellerseite die Gebühr für den Widerspruch festsetzen zu lassen. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Wie lange kann der Antragsteller sich Zeit lassen, die Gerichtskosten für das streitige Verfahren einzuzahlen?
Vielen Dank. Zwoelfe