Fahrtkosten für Insolvenzverwalter

  • fricla, ist das vielleicht ein freier Mitarbeiter? In diesem Fall wäre die BGH-Rechtsprechung zu Sonder- und Regelaufgaben heranzuziehen. Wie auch immer (egal ob freier oder eigener MA): Handelt es sich nicht um Sonderaufgaben, so sind sie von der Vergütung abzusetzen.

  • also in diesem konkreten Fall würde ich von dem Verwalter Rechenschaft verlangen, wie die Abwicklung dieses Verfahrens gelaufen ist. Wenn er seine Erkenntnisse nur durch einen freien Mitarbeiter gewonnen haben sollte......
    Schlusstermin bestimmen; und mit dem Verwalter vor dem Termin ein Vieraugengespräch..... (zum Glück ist mir sowas noch nicht untergekommen)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • @def: Wieso Rechenschaft über die Bearbeitung verlangen? Ist doch egal, wie der Verwalter seine Erkenntnisse erlangt, ob selbst oder durch angestellten oder freien Mitarbeiter. Man kann als Verwalter nunmal nicht alles selbst machen, und wenn der Verwalter eine Struktur geschaffen hat, mit der das Ergebnis stimmt, ist das doch in Ordnung. Interpretierst Du in den knappen Sachverhalt hier vielleicht mehr rein als tatsächlich war?

    Gelle?! ;)

  • kaalstraat wie kommst Du denn darauf, dass ein Insolvenzverwalter delegieren darf. Natürlich macht er alles selbst. Von A wie Anfechtung bis Z wie Zustellungen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • kaalstraat wie kommst Du denn darauf, dass ein Insolvenzverwalter delegieren darf. Natürlich macht er alles selbst. Von A wie Anfechtung bis Z wie Zustellungen.



    Also macht der Absonderung und Abschlagsverteilung nicht selbst !? :D

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • sorry, leuz, hier geht es offenbar nicht um ein Unternehmen mit komplexen Strukturen, bei dem ein ganzes Team einer Verwalterkanzlei mitarbeitet.
    Das Verwalteramt ist ein persönliches Amt.
    Wenn denn der Veralter qualifizierte Mitarbeiter vor Ort schickt, ist das grundsätzlich in Ordnung. Aber wenn wie in vorliegendem Fall Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Verwaltung delegiert zu sein scheint, weiß ich nicht, warum das "dusselige Gericht" nicht mal nachfragen darf !
    Es sollte doch untertänigst beim Verwalter doch höflichst einmal nachgefragt werden, ohne dass hier Aufregung stattfindet, auch wenn der Verwalter das Gericht bestimmt hat, äh, nein, irgendwie war das glaub ich anders, es war ja der Schuldner der die Gicht bestellt hat, nein, es waren die Gläubiger, die den Schuldner bestellt haben, ach nein, es war der Papst mit der Tochter und der Botique, jedenfalls darf emil lottermann irgendwie was fragen oder so

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  • @ Defaitist:

    Wenn die Gerichte wenigstens mal an der richtigen Stelle fragen würden. Aber meist tun sie das nicht, schade.

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  • @ Defaitist:

    Wenn die Gerichte wenigstens mal an der richtigen Stelle fragen würden. Aber meist tun sie das nicht, schade.



    stimme Dir zu

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  • hoffe, das eines der von Rainer ausgereichten Biere noch für mich war, wenn ja, dann Danke !

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