• Nach mehrwöchiger Abstinenz (Urlaub und Seminar:yes: ) stapeln sich die Akten im Büro. Bis hierher ja nichts Neues.

    Jetzt aber:

    Welchen Wert hat ein Brennrecht? In der Kaufvertragsurkunde steht: " für das Brennrecht, das Brennereigebäude und das mitverkaufte Brennereizubehör usw. soundsoviel Euro"

    Der Käufer legt nun Erinnerung gegen die Kostenrechnung ein mit der Begründung, dass in dem der Rechnung zugrunde gelegten Betrag ein frei verkäufliches Brennrecht (1200 hl A/Jahr) enthält, welches einen staatlich garantierten Rückkaufswert hat. (Etwa die Hälfte des Kaufpreises!!!)

    Weiterhin erklärt mir der Käufer, dass das Brennereigebäude nicht mal die Kosten der Entsorgung wert ist.

    Ist jetzt das Brennereirecht mit in den Kaufpreis aufzunehmen (im Grundbuch nicht eingetragen) oder nicht? Für die übrigen "aufstehenden Gebäudlichkeiten" wurde jedenfalls ein weiterer Wert in der Urkunde mitgeteilt.

    Vielen Dank schon mal.

  • Theoretisch muss halt der Wert des Rechtes ermittelt werden. Ich verstehe nur nicht recht, warum der Kaufpreis nicht relevant sein soll, nachdem das ganze Drumherum doch irgendwie zum Brennrecht gehörig, mithin wohl Bestandteile desselben sind?

    Die Behauptungen der Beteiligten sind immer dieselben. Ein Grundstück oder Gebäude ist nie etwas wert, wenn man eine Rechnung zahlen soll. Ihr ahnt gar nicht, wieviele Leute in Bruchbuden hausen. Ein garantierter Rückkaufswert bedeutet m. E. nur, dass damit ein Wert garantiert wird, der aber auch höher ausfallen könnte - was er hier ja wohl tut.

    Zitat von MWSAD

    Weiterhin erklärt mir der Käufer, dass das Brennereigebäude nicht mal die Kosten der Entsorgung wert ist.

    Dann hat es immer noch genau diesen Wert der Entsorgung, da es der Käufer ja offenbar übernimmt.

    Praktisch gesehen würde ich das erst mal dem Revisor zur Stellungnahme vorlegen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich hab grad mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (sowas gibts) gesprochen. Das Recht ist tatsächlich soviel wert!!
    Wenn ich den Wert aber abziehe, dann bleibt als Wert für den Verkauf des Brennereigebäudes und dem "Drumrum" ganze 0,- Euro. Ich lass mir jetzt die Brandversicherungsurkunde des Gebäudes liefern ansonsten schick ich das Ding zum Revisor:gehaess: . Das sehe ich dann zu Ostern 2009 wieder.

  • Zitat von MWSAD

    Ich lass mir jetzt die Brandversicherungsurkunde des Gebäudes liefern



    Aus der Brandversicherungsurkunde kannst Du vielleicht ersehen, wieviel es kostet, das Gebäude neu aufzubauen, nicht welchen Wertanteil das Gebäude am Gesamtverkehrswert hat.
    Die hilft nicht weiter.

    Grundstücksgrösse ist bekannt. Dessen Wert ist "Pi mal Daumen" Größe mal Bodenrichtwert. Wenn nach Abzug des Werts des Brennrechts und des Bodenwerts vom Kaufpreis nichts mehr bleibt, sind Gebäude und Inventar nichts wert.

    Es ist auch durchaus vorstellbar, dass, um das Brennrecht zu erhalten, Grundstück und Gebäude quasi als Zugabe akzeptiert worden sind.


    Zitat von MWSAD
    Weiterhin erklärt mir der Käufer, dass das Brennereigebäude nicht mal die Kosten der Entsorgung wert ist.

    Dann hat es immer noch genau diesen Wert der Entsorgung, da es der Käufer ja offenbar übernimmt.


    Wenn das Gebäude zu entsorgen ist, ist es nichts wert.

  • Soweit ich mich erinnern kann, kann man aus einer Brandversicherungsurkunde nach 1914 den Wert eines Gebäudes durchaus ermitteln. Wir haben dafür sogar ein Programm im Rechner. Nach den letztzen Gesprächen mit dem Käufer meinte der: " Naja das ist wohl in der Kaufurkunde etwas ungenau ausgedrückt worden". Wer´s glaubt.
    Ich werde wohl den Wert der Kostenrechnung um den Wert des Brennrechts verringern und dann den Wert des Brennereigebäudes dazuzählen und fertig. Wenns dann noch nicht passt, dann gehts ab zum Revisor.

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