Und muss er wirklich binnen der Monatsfrist Klage erheben ( viele viele Kommentare und BGH aaO Rdn 11 am Ende) oder reicht "Kontakt"aufnahme mit Gläubiger zur zunächst außergerichtlichen Klärung der vbuH oder ein PKH-Antrag?? Was soll gelten, wenn der Schuldner die Klage einreicht und die Gerichtskosten nicht unverzüglich einzahlt?
Der Gesetztestext ist irgendwie unglücklich...was ist Verfolgung des Widerspruchs?