vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung und Titulierung

  • Und muss er wirklich binnen der Monatsfrist Klage erheben ( viele viele Kommentare und BGH aaO Rdn 11 am Ende) oder reicht "Kontakt"aufnahme mit Gläubiger zur zunächst außergerichtlichen Klärung der vbuH oder ein PKH-Antrag?? Was soll gelten, wenn der Schuldner die Klage einreicht und die Gerichtskosten nicht unverzüglich einzahlt?

    Der Gesetztestext ist irgendwie unglücklich...was ist Verfolgung des Widerspruchs?

  • Und muss er wirklich binnen der Monatsfrist Klage erheben ( viele viele Kommentare und BGH aaO Rdn 11 am Ende) oder reicht "Kontakt"aufnahme mit Gläubiger zur zunächst außergerichtlichen Klärung der vbuH oder ein PKH-Antrag?? Was soll gelten, wenn der Schuldner die Klage einreicht und die Gerichtskosten nicht unverzüglich einzahlt?

    Der Gesetztestext ist irgendwie unglücklich...was ist Verfolgung des Widerspruchs?

    Dem nunmehr von Ruly ergänzten Sachverhalt stellt sich die Sache so dar, dass die Beitragsforderung tituliert ist, die vbUH hingegen nicht.

    Hinsichtlich der vbUH liegt nun die Betreibungslast beim Gläubiger -> Feststellungsklage

    Hinsichtlich der Beitragsforderung liegt nun die Betreibungslast beim Schulduner -> Feststellungsklage
    Erhebt der Schuldner die Feststellungsklage nicht rechtzeitig nach "gilt" sein Widerspruch als nicht erhoben.
    Ist vom Gesetz her m.E. eindeutig geregelt. Da ist nicht die Rede von "Kontakt aufnehmen" oder sonst was, sondern Verfolgung des Widerspruchs steht im Gesetz und ist so gemeint.

    Ob in vorliegendem Falle die Betreibung des Widerspruchs Sinn machen würde, ist eine andere Geschichte (moustache in Irma la Douce - ich lass mal die Seitenangaben weg, aber den Gutti mach ich ja hier auch nicht:D ) )

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hallo!

    Da ich nur ein kurzes "Insolvenzgastspiel" gebe, hänge ich mich mit meinem Problem mal hier dran:

    Ich habe die Forderungsanmeldung eines großen schwedischen Möbelhauses aus dem Rechtsgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung heraus vorliegen. Die Forderung ist durch VB tituliert.

    Im Termin legt die Schuldnerin Widerspruch nur gegen den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ein.
    Sehe ich es richtig, dass in diesem Fall nur die Gläubigerin dahingehend zu belehren ist, dass sie klagen müsste, um die vbuH titulieren zu lassen (das ist sie nämlich nicht)!?!

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

  • Danke euch!!!

    Das machen die Bevollmächtigten der Snörebröd*s wohl zur Gewohnheit mit der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Hatte auch schon Pfändungen gehabt und nur den Kopf geschüttelt als ich das gelesen habe. :gruebel:

  • das könnte die Konsequenz des eigenen Selbstverständnisses sein:

    die Preise sind so günstig, dass sich das jeder leisten kann. Wer dann trotzdem nicht bezahlt, hat das ganze vorsätzlich gemacht......

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • äh, was ist denn mittels VB genau tituliert worden ?

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  • Wenn ein Urteil vorliegt, in dem neben der Hauptforderung auch der Rechtsgrund "aus vors. beg. unerl. Handlung" festgestellt ist, muss der Gläubiger dann zwingend im Insolvenzverfahren anmelden, damit die Forderung von der RSB ausgenommen wird?

    Immer wieder neue Fragen, obwohl man glaubt, das Thema sei durch. :gruebel:

    Was passiert, wenn die Forderung nicht angemeldet wurde? Kann der Schuldner nach RSB-Erteilung die RSB einwenden und den Titel futsch machen?

  • Anmelden muss er das deliktische schon, nur der Tatsachenvortrag dürfte sich im Hinblick auf die bereits titulierte Deliktseigenschaft unter entsprechendem Verweis darauf wohl erledigen.

    Und überhaupt anmelden muss er die Forderung in jedem Fall.

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