Guten Morgen!
Folgende Frage ist bei uns aufgetaucht:
Müssen mehrseitige Erbscheine bzw. Ausschlagungserklärungen zusammengesiegelt werden? Meiner Meinungnach ja (genauso wie mehrseitige Urteile oder Beschlüsse), nur leider weiß ich nicht, wo das steht. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!
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