Siegelung mehrseitiger Erbscheine / Ausschlagungserklärungen

  • Guten Morgen!

    Folgende Frage ist bei uns aufgetaucht:

    Müssen mehrseitige Erbscheine bzw. Ausschlagungserklärungen zusammengesiegelt werden? Meiner Meinungnach ja (genauso wie mehrseitige Urteile oder Beschlüsse), nur leider weiß ich nicht, wo das steht. Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank!

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Vielen Dank! Bin mal wieder mit der Suchfunktion nicht so recht klar gekommen :oops: und hab es deswegen nicht selbst gefunden.

    Bei den behandelten Themen ging es ja aber hauptsächlich um beglaubigte Abschriften bzw. Ausfertigungen.

    Verhält sich das bei den in der Akte verbleibenden Originalen genauso?

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