Ausbildung zur Rechtspflegeanwärterin trotz Behinderung

  • Hallo,
    ich habe schon viel in diesem Forum gelesen. Ich werde 2011 mein Abitur in NRW machen und würde danach gerne Rechtspflege studieren. Im Sommer absolviere ich ein dreiwöchiges Praktikum am Amtsgericht. Die kleine Besondeheit ist das ich seit meiner Geburt eine Körperbehinderung habe. Mein schnitt wird wohl eher nicht so toll und ich wollte fragen ob ich im Bewerbungsverfahren überhaupt Chancen habe und ob eine Umsetzung des Berufswunsches trotz der Einschränkung möglich sein könnte?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen
    liebe grüße pinkilady

  • Das hängt von der Behinderung ab. Viele Behinderungen fallen mir nicht ein die dagegen sprechen würden. Wer körperlich in der Lage ist Abi zu machen, wird wohl auch einen Schreibtischjob schaffen können. Mehr als Absagen können die nicht, also warum nicht einfach versuchen?

  • In meinem Jahrgang war auch eine, die stark eingeschränkt war, Schmerzmittel brauchte, nicht lange stehen konnte etc. - sie wurde trotzdem eingestellt. Versuchen würde ich es an deiner Stelle allemal!

  • Im öffentlichen Dienst gilt doch "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt"
    Wenn du für deine Behinderung einen "Schein" hast vielleicht nützt es dir sogar mehr als das es schadet. Viel Glück.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Vielen Dank für diese Antwort. Ja das hatte ich mir auch gedacht. Ich bin zwar auf Assistenz angwiesen im täglichen Leben aber die Hilfen die ich benötige würden dann von verschiedenen Stellen getragen und zur Verfügung gestellt werden. Naja und ich bin eigentlich genauso belastbar wie andere. Ich habe nur Sorge das die Behinderung vor einer Einstellung abschrecken könnte.... Aber ran an die Bewerbung also :)

  • Ja diese antworten ermutigen mich doch sehr es trotzdem zu versuchen. Ich bin allerdings ständig auf einen Rollstuhl angewiesen. Also 100%
    vielen dank ich werd mich also trauen :)

  • Ein Rollstuhl ist kein Hinderungsgrund. Solange du im Bewerbungsverfahren mit den anderen messbar bist, wirst du sogar bei denen, mit denen du gleich auf liegst (Abinote etc.) bevorzugt. (Gleiche Eignung).

  • Rollstuhl dürfte kein Problem sein. Im hiesigen OLG-Bezirk gibt es 3 Rolli-Fahrer/innen, die Rechtspfleger/innen sind.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Es wäre schade, wenn man dich, nur weil du im Rollstuhl sitzt, benachteiligen würde, wenn du doch die gleichen Leistungen erbringst wie jemand, der laufen kann.

    Also lass dich nicht entmutigen und versuch es einfach. ;)

  • Also, in meinem Jahrgang ist ein Aufstiegsbeamter,der eine Gehbehinderung hat.

    Im aktuellen Studium eins ist eine Aufstiegsbeamtin im Rollstuhl, eine Anwärterin Kleinwüchsig und eine weitere Anwärterin benötigt eine Gehhilfe.
    Für die Kleinwüchsige Kollegin wurde sogar extra das Zimmer umgebaut.

    Von daher würde ich sagen,dass deine Behinderung absolut kein Problem darstellt.
    Und ja, Bewerber mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.Daher war bei meinem Gespräch beim OLG Köln auch extra der Behindertenbeauftragte mit in der Runde.

    Viel Glück!

  • Mein schnitt wird wohl eher nicht so toll ...


    Und genau daran könnte Deine Bewerbung dann scheitern.
    Ansonsten hab ich selbst erfahren, dass wir Behinderte gern gesehene Bewerber sind, auch der öffentliche Dienst will ja seine Quote erfüllen.

    Also, sieh zu, was aus Dir zu machen, damit Du das bestmögliche Zeugnis zur Bewerbung vorlegen kannst! Dann wird das schon.

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