Hey,
habe ein paar Fragen zu Photovoltaikanlagen.
Jemand hat Erbaurecht gekauft auf einem städtischen Grundstück.
Er will nun auf seinem Gebäude eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu bedarf er der Zustimmung der Stadt als Eigentümerin.
1. Kann die Stadt der Errichtung widersprechen?
2. Hat die Stadt am Ende der Vertragslaufzeit eine Übernahmeverpflichtung mit Entschädigungszahlung für das Gebäude?
Wenn ihr sonst noch Ideen zu dem Problem hat, bitte schrieben!
Vielen Dank