Beratungshilfeschein nachträglich ändern?

  • Hallo,

    bin noch recht neu in Beratungshilfesachen (2 Monate).
    Also im Antragsformular hat der Rechtssuchende "Verkehrsunfall" reingeschrieben. Der Schein wurde auch so erteilt.
    Nun rechnet der Anwalt die 99,96 Euro ab. Der beigefügte Schriftverkehr handelt jedoch von der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag über ein Auto. Nach meinem Hinweis an den RA, dass das wohl nicht ganz dasselbe ist, hat er jetzt beantragt, den Schein entsprechend abzuändern.

    Geht das? Falls nein, wie begründe ich das, damit ich gegen seine garantiert kommende Beschwerde überhaupt ne Chance hab.

    Vielen Dank für die Hilfe

  • Vergütungsantrag zurückweisen, da die anwaltliche Tätigkeit nicht mit der beantragten bzw. bewilligten Angelegenheit übereinstimmt.

    Entspannt dem Rechtsmittel entgegensehen - falls überhaupt eins kommt.

    Wenn eins kommt, auf die Gründe des Zurückweisungsbeschlusses verweisen und dem Richter vorlegen.


    Der Zurückweisungsbeschluss braucht keine 3 Zeilen. Das sind so ziemlich die leichtesten Fälle in der BerH - eindeutiger gehts ja nicht :D

  • Erweiterung eines einmal erteilten Scheines ist grundsätzlich nicht möglich.
    Begründung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür.

    Nicht umsonst ist die Angelegenheit so genau wie möglich bei Scheinerteilung zu erfragen und auch genauso auf den Schein zu schreiben...

    Also Vergütungsantrag zurückweisen und fertig...

  • Wenn der Bürger nicht mehr zwischen einem Verkehrsunfall und Mängeln an einem Auto unterscheiden kann, dann ist's aber wirklich traurig . . . sicher kann ein Verkehrsunfall zu Mängeln an einem Auto führen . . . aber . . . :gruebel:

    . . . also wie die Vorposter ;)

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