Ein TH beantragt eine Erhöhung von 25%, da "7 mit Arbeit verbundene Masseeingänge" vorhanden waren.
Das soll doch eher ein Witz sein, oder?
3 InsVV Masseeingänge
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Hi, ich verstehe erstmal gar nicht, was er damit meint? was ist denn konkret passiert?
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Es sind wirklich nur sieben Masseeingänge in der Schlussrechnung drin, z.B. Lebensversicherung, Finanzamt (Kfz-St, Lohnst.) usw.
Diese Pillepallesachen sollten doch wohl mit der Regelvergütung abgegolten sein. -
Es sind wirklich nur sieben Masseeingänge in der Schlussrechnung drin, z.B. Lebensversicherung, Finanzamt (Kfz-St, Lohnst.) usw.
Diese Pillepallesachen sollten doch wohl mit der Regelvergütung abgegolten sein.
Du kennst Leute;)... -
Am Ende noch ein gestundetes Verfahren? Leute gibt´s....
Ich würde mal höflich drauf hinweisen, dass das wohl Regelaufgaben des IV sind. Sofern er anderer Ansicht ist, möge er das bitte entsprechend begründen. -
Sehe ich wie Du. Zumal ja durch die Masseingänge (ich interpretiere das jetzt als Einnahmen der Masse) zunächst schon die Vergütung steigt.Zum anderen stellt sich die Frage, wofür er denn dann die Grundgeb.beansprucht, wenn seine reguläre und nicht wirklich aufwendige Arbeit nur mit Erhöhungen abgedeckt werden kann.Regt mich immer wieder auf sowas,hat mit Nestbeschmutzung nix zu tun.....
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Es sind wirklich nur sieben Masseeingänge in der Schlussrechnung drin, z.B. Lebensversicherung, Finanzamt (Kfz-St, Lohnst.) usw.
Diese Pillepallesachen sollten doch wohl mit der Regelvergütung abgegolten sein.
Du kennst Leute;)...
Gezwungenermaßen. -
Am Ende noch ein gestundetes Verfahren? Leute gibt´s....
Ich würde mal höflich drauf hinweisen, dass das wohl Regelaufgaben des IV sind. Sofern er anderer Ansicht ist, möge er das bitte entsprechend begründen.
Richtig, Kosten sind gestundet. -
Der Verwalter musste wohl zu allem Überfluß auch noch eine Schlussrechnung schreiben ?!
Das verbuchen von 7 (in Worten "sieben") kann wohl kaum eine Tätigkeit sein, die von der Regeltätigkeit abweicht. Aber vielleicht war die Beibringung der Gelder so komplex, dass man über einen Zuschlag nachdenken kann, denn auch die Ausführung von Regelaufgaben kann zuschlagswürdig sein, wenn diese komplex ist und den Verwalter über Gebühr belastet.
Der Sachverhalt mag ja so sein, die Begründung ist aber Käse. -
Der Sachverhalt mag ja so sein, die Begründung ist aber Käse.
Seh ich auch so, habs mal zurückgewiesen, mal sehen, ob ne Beschwerde mit einer besseren Begründung kommt. -
Eigentlich hätte man sogar über eine noch weitere Kürzung nachdenken können.
Lediglich 7 Vorfälle dürften nicht einmal den Durchschnitt eines Normalverfahrens darstellen. -
Eigentlich hätte man sogar über eine noch weitere Kürzung nachdenken können.
Lediglich 7 Vorfälle dürften nicht einmal den Durchschnitt eines Normalverfahrens darstellen.
Das käme wirklich auf den Einzelfall an, insbesondere wenn die generierte TM zu einer geringerern Vergütung führt, als die Mindestvergütung ergeben würde.
Auch würde ich nicht auf die Anzahl der Buchungen abstellen, da dies lediglich die Folge von Tätigkeiten ist, die zur Liquiditätsveränderung führt. Es gibt ja auch eine Anzahl von Tätigkeiten, die sich gerade nicht durch die Bebuchung ausdrücken.
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