"Kraftloserklärung" zweite vollstreckb. Ausf.

  • Hallo ihr, sitze gerade vor nem Problem. Hier war eine Klage anhängig wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus KFB sowie Herausgabe dieser erteilten zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des KFB. Es erging Anerkenntnis, Zwangsvollstr. aus KFB wurde für unzulässig erklärt und die erteilte zweite vollstreckb. Ausf. des KFB soll herausgegeben werden.
    Diese zweite vollstreckb. Ausf. wurde durch d. Bekl. dem Gericht übersandt, steht zumindest in einem Schriftsatz vor dem Anerkenntnis, ausweisl. einer richterl. Verfügung sollte diese auch d. Kl. per EB übersandt werden, aaaber auf EB steht natürlich nichts von einer zweiten vollstreckb. Ausf.. Diese ist auch nicht in der Akte:mad:. Der Kläger will natürlich verhindern, dass d. Bekl. nochmals vollstreckt.
    Kann ich diese zweite vollstreckb. Ausf. für kraftlos erklären...???? und wenn ja - wie? Brauch ich n Antrag? :gruebel:
    Schon mal Danke

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