Hallo an Alle,
ich habe hier ein Urteil, in dem dem Jugendlichen ein " Betreuungshelfer für 1 Jahr zu Seite gestellt wird. Seinen Anweisungen hat er Folge zu leisten".
Ich habe in der Strafvollstreckung noch nie was von einem "Betreuungshelfer" gehört. Kann mir jemand sagen, wer das ist und wie die Hilfe aussieht? Habe ich ausser dem BZR noch etwas zu veranlassen?
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