Lebensversicherung Nachlassinsolvenz

  • Fällt eine Lebensversicherung ohne Bezugsrecht in die Masse bei einem Nachlassinsolvenzverfahren oder kriegen das die Erben nebenher?
    Und wie schaut es mit Bezugsrecht aus??
    Vielleicht kann mir auch wer sagen, wo ich was dazu finde. Momentan bin ich ziemlich ratlos.

  • auf die Schnelle:
    wurde ein Bezugsrecht eingeräumt, so kann dies ein Anspruch des Verwalters nach § 134 InsO auslösen.

    War das Bezugsrecht wideruflich, so gilt für die Fristbestimmung nicht die Einräumung des Bezugsrechts sondern der Todeszeitpunkt, IX ZR 252/01 vom 23.10.03

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Auf die Schnelle:

    Lebensversicherungen fallen in den Nachlass, wenn kein Bezugsberechtigter wirksam bestimmt ist (BGHZ 32, 44, 46 f) [BGH 08.01.1960 - II ZR 136/58]



    Gibts da auch was aktuelleres oder irgendeine gesetzliche Regelung? So was richtig konkretes habe ich nicht gefunden. Besonders interessieren mich die ohne Bezugsberechtigung. Ich habe mal gehört, die würden dann den Erben zufallen. Und da wäre es interessant, ob sie die Erben direkt kriegen oder über den Umweg über die Masse (wobei dieser Umweg im Nachlassinsolvenzverfahren natürlich bedeutet, dass sie sie faktisch nicht kriegen...)

  • Wenn überhaupt keine Bezugsberechtigtenregelung besteht, fallen Lebensversicherungen m.E. ganz normal in den Nachlass, wie jedes normale Konto beispielsweise auch. Und demnach bei einem Nachlassinsolvenzverfahren auch in die Masse. Hätte ich gar keine Bauchschmerzen mit. Als gesetzliche Regelung kann ich dir nur den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge anbieten (§ 1922 BGB). Einer weitergehenden Regelung bedarf es eigentlich auch gar nicht. Man ist bei Lebensversicherungen nur irritiert, weil in der Regel eine bezugsberechtigte Person eingesetzt ist und die Versicherung dann eben nicht i den allgemeinen Nachlass fällt.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D



  • Gibts da auch was aktuelleres oder irgendeine gesetzliche Regelung? So was richtig konkretes habe ich nicht gefunden.



    scheint noch immer aktuell zu sein, da in

    BGH, Urteil vom 20-09-1995 - XII ZR 16/94 (Hamm)

    BGH, Urteil vom 23. 10. 2003 - IX ZR 252/01 (OLG München)

    OLG Koblenz, Urteil vom 27. 11. 2003 - 5 U 869/03

    OLG Stuttgart, Urteil vom 13. 12. 2007 - 19 U 140/07

    zitiert worden ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Schuldner während des Verfahrens gestorben ist und das Verfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren umgewandelt worden ist:

    Gemäß § 159 Abs. 2 VVG erwirbt der als widerruflich bezugsberechtigt bezeichnete Dritte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Stirbt der Schuldner nach IE, steht einem Rechtserwerb somit § 91 InsO entgegen.

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Schuldner während des Verfahrens gestorben ist und das Verfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren umgewandelt worden ist:

    Gemäß § 159 Abs. 2 VVG erwirbt der als widerruflich bezugsberechtigt bezeichnete Dritte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Stirbt der Schuldner nach IE, steht einem Rechtserwerb somit § 91 InsO entgegen.



    Im Ausgangsfall ist aber von Lebensversicherung ohne Bezugsrecht die Rede.

  • Wenn überhaupt keine Bezugsberechtigtenregelung besteht, fallen Lebensversicherungen m.E. ganz normal in den Nachlass, wie jedes normale Konto beispielsweise auch. Und demnach bei einem Nachlassinsolvenzverfahren auch in die Masse. Hätte ich gar keine Bauchschmerzen mit. Als gesetzliche Regelung kann ich dir nur den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge anbieten (§ 1922 BGB). Einer weitergehenden Regelung bedarf es eigentlich auch gar nicht. Man ist bei Lebensversicherungen nur irritiert, weil in der Regel eine bezugsberechtigte Person eingesetzt ist und die Versicherung dann eben nicht i den allgemeinen Nachlass fällt.



    War ich wohl wahrscheinlich wirklich nur irritiert, weil ich irgendwie immer im Hinterkopf hatte, dass im Todesfall jemand begünstigt sein müsste.
    Dann fällt die Lebensversicherung, in der kein Bezugsrecht ausgesprochen wurde, zwanglos in die Masse bei einem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Versicherten.

    Danke an alle!

  • So, jetzt noch in aller Ruhe:

    Hat der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung keinen Bezugsberechtigten benannt oder entfällt dieser später, fällt der Auszahlungsanspruch in den Nachlass und steht damit den Erben zu (Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 331 Rdnr. 5).

  • Im Ausgangsfall ist aber von Lebensversicherung ohne Bezugsrecht die Rede.


    Bei einer LV mit der Absicherung: Tod gibt es zwangsläufig eine Bezugsberechtigung für jemand anderen als die versicherte Person ;)

    Wenn nicht eine bestimmte Person als bezugsberechtigt eingetragen wurde, geben die AVB hierzu weitere Bestimmungen her. Üblicherweise wird dann festgelegt, dass die gesetzliche Erbfolge runtergerattert wird.

  • und dann wird es spannend, wenn der Schuldner während des eröffneten Verfahrens stirbt...... (m.E. dann keine Masse.....) aber das wird vielleicht einmal anderweitig zu thematisieren sein.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • In diesem Fall ist das m.E. Masse, siehe #7.

    Spannend finde ich mehr den Fall, dass der Schuldner vor Eröffnung stirbt, denn dann hat ein Dritter das Recht auf die Leistung bereits erworben. Wenn das Bezugsrecht insolvenzfest eingeräumt wurde, also keine Anfechtung möglich ist, kriegt die Masse m.E. nichts.

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