IN Verfahren - Gläubigerverzeichnis?

  • hallo,

    ich habe null Ahnung von IN Verfahren und bin mir nun nicht ganz sicher, ob hierfür in folgenden Punkten die gleichen Regelungen gelten wie bei IK Verfahren.

    Wir haben bei der Schuldnerin eine Kontopfändung veranlasst. Der Pfüb wurde am 06.04.10 erlassen und heute schreibt uns der Insolvenzverwalter an u. teilt mit, dass am 06.04.10 auch das Insolvenzverfahren (IN) eröffnet wurde.

    - Ich gehe mal davon aus, dass wir auf die Rechte aus dem Pfüb aufgrund der Rückschlagsperre verzichten müssen oder?

    - Gibt es bei IN Verfahren eine ähnliche Regelung hinsichtlich der Erstellung eines vollständigen Gläubigerverzeichnisses wie bei IK Verfahren (Obliegenheitsverletzung, wenn dies fahrlässig oder vorsätzlich unvollständig ist).

    Danke

  • Es ist sinnvoll, wegen Rückschlagsperre auf Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu verzichten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • 1. die Gegs
    2. keine Regelung wie in Nr. 6, allerdings eine allgemeinere Regel in Nr. 5.
    Ob man Nichtnennung eines Gläubigers jedoch schon ein Versagenstatbestand darstellt, möchte ich bezweifeln..

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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