Zitat von Burkhard Masanneckexakt das sagt auch § 9 RpflG : .... nur an Recht und Gesetz gebunden .
ich bitte um beachtung der reihenfolge !
das der gesetzgeber selbst das auch so sieht , zeigen der entwurf zur reform der kontopfändung.
man beachte aber auch die Nennung der Gesetze! Diese komplett als mehr oder minder Blödsinn abzutun gefährdet die Rechtssicherheit. Mir gefallen einige Gesetze auch nicht, aber das ist Sache der Legislative, solange es sich nicht nur um kleine Lücken handelt.