Verwertung belastete Immobilie im IK-Verfahren

  • Ich habe als Treuhänder in einem IK-Verfahren folgendes Problem: Der Schuldner ist Eigentümer einer eigengenutzten Wohnung. Ausweislich des vorliegenden Grundbuchauszugs ist die Wohnung mit einer Grundschuld iHv 120.000 EUR belastet. Im Insolvenzantrag angegeben und auf Nachfrage so bestätigt, hat der Schuldner angegeben, dass die Grundschuld noch in voller Höhe valutiert. Der Wert der Wohnung beträgt ca. 70.000 EUR. Hausgelder und Grundsteuer betragen monatlich 200 EUR. Daraufhin habe ich die Immobilie zur Vermeidung von Masseverbindlichkeiten freigegeben. Nun kommt die Forderungsanmeldung der finanzierenden Bank, mit der nur 50.000 EUR als offene Darlehensforderung geltend gemacht werden. Meine Frage: Kann und sollte die Freigabe angefochten werden? Wegen § 313 InsO könnte ja nur die Bank verwerten, aber bei einem Übererlös würde dieser ja der Masse zustehen, oder?

  • echte Freigabe ?

    Anfechtung wegen Irrtums ?

    das sieht nicht gut aus.

    Allerdings ist nicht klar, ob der Masse dadurch auch ein Schaden entstanden ist, da, mal von den Eldorados wie München, D'dorf und Hinterposemuckel eine Wertangabe allein nicht das ist, was bei einer Verwertung, gerade in der ZV, erzielt werden kann.

    Rückstände beim Hausgeld, sofern vorhanden, belasten evtl. ja auch noch.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Naja, aber selbst wenn der Verkehrswert 70.000,-- Euro sein sollte, dann glaube ich nicht, dass nach der Zwangsversteigerung für Dich bzw. die Masse was übrig bleiben sollte. Gerichtskosten (Gutachten, Veröffentlichungen usw.), evtl. Hausgelder bzw. öffentliche Lasten würden diesen Betrag bestimmt auffressen. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Wohnung zu 100% vom Verkehrswert rausgeht.

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