Belastung eines Grundstücksteil mit Reallast

  • Ich hab mal eine grundsätzliche Frage: ist die Belastung eines realen Grundstücksteils mit einer Reallast möglich? Da man ja auch aus einer Reallast die Zwangsversteigerung betreiben kann, denke ich, dass man dann ein Problem zwecks Verwirrung bekommt. Allerdings schreibt der Kommentar Schöner/Stöber, dass eine Belastung möglich wäre, wenn hierdurch Verwirrung nicht zu besorgen ist. Ob Verwirrung zu besorgen ist, soll das Grundbuchamt entscheiden - sehr lustig. Wie handhabt ihr solche Fälle?

  • Nach § 7 Abs.2 GBO werden Reallasten wie Dienstbarkeiten behandelt, sodass die Belastung einer nicht verselbständigten realen Teilfläche mit einer Reallast unter den dort genannten Voraussetzungen (Karte!) auch möglich ist, wenn es sich bei der Teilfläche nicht um ein eigenes von mehreren Flurstücken eines zusammengesetzten Grundstücks handelt (Demharter § 7 RdNr.32). Eine andere Auffassung geht davon aus, dass bei einer Reallast nur dann keine Verwirrung zu besorgen ist, wenn die zu belastende Teilfläche ein eigenes Flurstück bildet (Meikel/Böttcher § 5 RdNr.37), weil es sich bei Reallasten im Gegensatz zu Dienstbarkeiten um Verwertungsrechte handelt und demzufolge negative Folgen im Versteigerungsverfahren zu befürchten sind.

    Zur Verwirrung bei Belastung mit Dienstbarkeiten vgl. auch den Grundbuch-Thread "Rangregulierung".

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