Rechtsmittel gegen Zurückweisung Rechtsnachfolgeklausel

  • Hab grad erst mit Familiensachen angefangen und noch keinen Plan davon:

    Das Jugendamt will eine Rechtsnachfolgeklausel von einem Urteil in welchem der Vater zur Zahlung des Kindesunterhalts verurteilt wurde.
    Die Mutter hat die vollstreckbare Ausfertigung, rückt diese - warum auch immer - nicht raus.

    Der Antrag des Jugendamts wurde zurückgewiesen, weil die Klausel mit der Vollstreckbaren zu verbinden ist und das vorliegend nicht möglich st.

    JA hat Erinnerung eingelegt, welcher ich nicht gedenke abzuhelfen. Sollen halt auf Herausgabe klagen.

    Mein Problem:
    Wer entscheidet jetzt darüber? Mein Richter oder geht das ans OLG, weil Familiensache? :confused:

  • So, da hier anscheinend keiner eine Antwort weiß, habe ich meine Richterin bemüht.:oops:
    Sie ist der Meinung, dass das eingelegte Rechtsmittel keine Erinnerung ist, da die Klausel nicht vom UdG abgelehnt wurde, sodern vom Rechtspfleger und dass daher gem. § 567 ZPO die sofort. Beschwerde gilt und das ganze ans OLG geht.
    Hundert Prozent sicher ist sie allerdings nicht.:gruebel:
    Irgendjemand hier, der es sicher weiß und mir begründen kann?




  • JA hat Erinnerung eingelegt, welcher ich nicht gedenke abzuhelfen. Sollen halt auf Herausgabe klagen.



    Warum auf Herausgabe klagen? Die Unterhaltsvorschusskasse, vertreten durch das Jugendamt als Rechtsnachfolger kann doch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Von dieser 2. vollstreckbaren Ausfertigung kann dann eine vollstreckbare Teilausfertigung für den Rechtsnachfolger erteilt werden?

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