Abschaffung der Kernarbeitszeit

  • Bei uns soll in sehr naher Zukunft die Kernarbeitszeit durch eine Servicezeit ersetzt werden. Dies bedeutet, dass in der Servicezeit pro Abteilung ein Ansprechparner erreichbar sein muss. Für alle nicht IT-gebundenen Abteilungen soll es zudem die Möglichkeit von Heimarbeit geben. Die Heimarbeit soll wie bei einem Gleitag abgesichert werden. Das bedeutet, dass der Vertreter das Publikum etc. abfängt. Ferner wird der Samstag teilweise zum Kann-Arbeitstag. Daneben gibt es noch andere kleinere Veränderungen.

    Wer hat schon Erfahrungen mit der neuen Arbeitsform?

    How can I sleep with Your voice in my head?

    Einmal editiert, zuletzt von isophane (5. Mai 2010 um 16:02)

  • Ich kenne das unter dem Stichpunkt "Funktionszeiten" vom Hören-Sagen. Ist halt ein Modell zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, wobei oft gleichzeitig damit die Sprechzeiten ausgeweitet werden.

    An größeren Gericht sicherlich eine interessante Geschichte, sofern die Regelungen für alle fair sind.
    An kleineren Behörden mit vielen Teilzeit- und wenig Vollzeitkräften erscheint mir das Modell jedoch persönlich nicht durchführbar.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • An kleineren Behörden mit vielen Teilzeit- und wenig Vollzeitkräften erscheint mir das Modell jedoch persönlich nicht durchführbar.



    :) Ich teile Deine Ansicht. Wir haben in unserem Bundesland auch sehr kleine Gericht mit ca. 30 Leuten. Da dürfte das etwas schwieriger werden. Das sollte jedoch jedes Gericht selbst entscheiden und ggf. ausprobieren dürfen.:)

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  • Auf Grund der "Experimentierklausel in NRW" haben wir schon seit mehr als einem Jahr Servicezeit statt Kernarbeitszeit. Heimarbeit und Samstagsarbeit gibt es hier nicht - außer für Richter.
    Fürs Gleiten bis zu einem ganzen Arbeitstag muss kein Korrekturbeleg abgegeben werden, sonst hat sich eigentlich nichts geändert. Auch vorher musste doch dafür gesorgt werden, dass ein Vertreter sich ggfls. um Telefon, Publikum und dringende Sachen kümmert - und wenn er nur sagt, ich werde es ausrichten, die Kollegin wird Sie morgen/später anrufen. Auch bei nicht ganz so kleinen Gerichten sind nicht für jedes Gebiet mehrere Kollegen zuständig. Natürlich kann man niemand wegschicken mit den Worten: Die Kollegin ist nicht da, ich weiß nichts. Es kommt immer darauf an, wie man miteinander und dem Publikum umgeht, dann gibt es auch keine Schwierigkeiten.

  • Auf Grund der "Experimentierklausel in NRW" haben wir schon seit mehr als einem Jahr Servicezeit statt Kernarbeitszeit. Heimarbeit und Samstagsarbeit gibt es hier nicht - außer für Richter.
    Fürs Gleiten bis zu einem ganzen Arbeitstag muss kein Korrekturbeleg abgegeben werden, sonst hat sich eigentlich nichts geändert. Auch vorher musste doch dafür gesorgt werden, dass ein Vertreter sich ggfls. um Telefon, Publikum und dringende Sachen kümmert - und wenn er nur sagt, ich werde es ausrichten, die Kollegin wird Sie morgen/später anrufen. Auch bei nicht ganz so kleinen Gerichten sind nicht für jedes Gebiet mehrere Kollegen zuständig. Natürlich kann man niemand wegschicken mit den Worten: Die Kollegin ist nicht da, ich weiß nichts. Es kommt immer darauf an, wie man miteinander und dem Publikum umgeht, dann gibt es auch keine Schwierigkeiten.



    Das ist sehr interessant! Wäre nicht Heimarbeit auch nicht etwas für Euch?

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  • Soll bei uns auch dieses Jahr kommen.

    Mit der Heimarbeit bei den Rechtspflegern habe ich schon sehr schlechte Erfahrungen insofern gemacht, dass die Rechtspflegerin, die ich als Vertretung erreicht habe, mir nicht weiter helfen konnte (war auch etwas kompliziert) und dann auch nicht wollte. Sie habe soundsoviele Sachen noch zu erledigen und außerdem jemand zur Ausbildung da sitzen. Sie habe deswegen keine Zeit sich so tief in die Sache einzulesen. Eine Benachrichtigung mit Rückruf der zuständigen Kollegin hatte sie mir allerdings auch nicht in Aussicht gestellt.

    Das ist sicherlich eine Ausnahme, aber unter dem Begriff Servicezeit würde ich was anderes verstehen.

  • Bei uns heist das Funktionszeit. Wie haben einen großen Rahmen, in dem immer jemand erreichbar sein muss. Alles andere bleibt der Organisation in der Abteilung überlassen. In der Regel kommen alle ganz normal zu Arbeit, aber wenn man doch mal vormittags einen Termin hat, kann man schnell mal gehen. Das ist schon bequem. Der Vertreter muss nur mitspielen.

    Heimarbeit gibt es hier grundsätzlich nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Danke für Eure Erfahrungen. Am letzten Freitag wurde nun bekannt, dass die Einführung der Servicezeit am 01.05.10 beginnt. Das mit der Heimarbeit ist in der Betriebsvereinbarung offen gestaltet worden, d. h. dass es dort eine extra Vereinbarung geben kann. Mit einer Umsetzung ist zum 01.07.10 zu rechnen.

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  • Man gewöhnt sich dran - Strafvollstreckung bei der STA. Die (von mir persönlich) befürchteten Auswüchse, dass immer ein großer Teil nicht da ist und immer die gleichen die Vertretung/Kunden abfassen, hat sich nicht bewahrheitet, da ja alle irgendwie auf ihre 40 Stunden kommen müssen.
    Du bist tatsächlich flexibler in der eigenen Zeitplanung, musst dich aber auch ggf. intensiver mit deinen Vertretern absprechen.

    Unsere Dienstzeitvereinbarung sieht aber auch vor, dass die Abteilungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit mindestens 50 % der Mitarbeiter besetzt sein müssen, danach genügen dann 25 % der Besetzung, wobei natürlich die telef. Erreichbarkeit abgesichert sein muss - also immer schön das Telefon umstellen.

  • Und wie sieht es mit der Arbeitsbelastung aus, ist es dann das Problem des Einzelnen wen er seine Arbeit nicht schafft? Nach dem Motto: dann müssen sie halt mal ihre volle Arbeitszeit nutzen.....

  • Und wie sieht es mit der Arbeitsbelastung aus, ist es dann das Problem des Einzelnen wen er seine Arbeit nicht schafft? Nach dem Motto: dann müssen sie halt mal ihre volle Arbeitszeit nutzen.....


    Ist das denn anders, wenn gestempelt wird?

    Ulf

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  • Nun ich kann an hand meines Gleitbogens bisher nachweisen, dass ich die zu erfüllende Wochenarbeitszeit abgeleistet habe, somit kann mir zumindestens der Vorwurf ich würde "zuviel Freizeit machen" nicht gemacht werden.

    Darum frage ich ja wie das mit diesem Arbeitszeitmodell läuft.

  • Du kannst nachweisen, dass Du z.B. 40 Std. pro Woche körperlich im Gericht anwesend warst. Mehr aber auch nicht. Ob Du in der Zeit konzentriert gearbeitet hast oder ob Du Zeitung gelesen, am PC gespielt, im WWW gesurft oder Kaffeepause mit dem Kollegen gemacht hast, ist damit nicht gesagt.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ok, also insofern Ausgestaltung wie bisher.

    Ich hatte die Befürchtung, dass man garkeine Anwesenheitsdokumentation mehr führt, und dann letztendlich der Dumme ist.

  • Wir haben die Funktionszeit schon seit längerem.
    Allerdings sitze ich auch bei einem großen Gericht und es ist so geregelt, dass während der Funktionszeit (zwischen 9:00 und 15:30) IMMER jemand auf der Abteilung sein muss, der Arbeit, Publikum, Telefon etc. qualifiziert bearbeiten kann. Also keine bearbeitung ist die Antwort "rufen Sie später wieder an".
    D.h. die Abteilung (wobei z.B. Straf Erwachsene mit 9 Abteilungen als eine Abteilung gilt, d.h. es muss nur einer dda sein, der notfalls alles macht) ist ziemlich frei in ihrer Arbeitszeitgestaltung. Wenn jemand immer um 9:30 kommen will, ist das ok, wenn die Abteilung damit einverstanden ist. Halbtagsleute können damit eigentlich so kommen, wie es mit Kind usw. passt, wenn der Gegenpart damit einverstanden ist.
    Kernzeiten gibt es bei uns nicht mehr. Überstundenfrei ist es damit nur noch, wenn jemadn einen ganzen Tag oder mehr frei machen möchte. Nur dann muss bei der verwaltung Bescheid gegeben werden.
    Die Zeiten werden elektronisch erfasst (ein- und ausstempeln). Wir von der verwaltung gucken usn ein Mal im MOnat an, ob jemand in die Nähe der erlaubten 40 Stunden minus kommt. Ist das der fall, sprechen wir denjenigen an, weil es sehr schwer ist, von minus 40 wieder hoch zu kommen. Ist aber eher selten der Fall, Überschreitungen nach oben sind häufiger. Gekappt wird einmal im Jahr (31.03.), dann sind alle Überstunden von mehr als 40 Stunden futsch.
    Klappt normalerweise ganz gut bei uns. Streiten sich zwei Leute wegen der Arbeitszeiten und wenden sich an uns als Verwaltung, kriegen sie erst mal zu hören, sie sollen sich einigen. Wenn sie sich nicht einigen, haben sie die Verwaltung im Boot und dann regeln wir das! Aber einmal die Verwaltung im Boot, heißt sie haben diese bis zum bitteren Ende mit drin :D.
    Dienstvereinbarung mit Personalrat haben wir, ist aber zu lang, um sie hier ganz einzustellen.
    Wie gesagt, gerade für Leute mit Kindern ist es toll, oder wenn man mal viele private Termine hat, muss man nicht extra frei fragen, sondern sich nur mit dem vertretenden Kollegen absprechen.
    Zusätzlich soll auch immer der Anrufbeantworter besprochen werden, wann man sicher erreichbar ist.

  • Doch natürlich. Ein- und ausstempeln bleibt.

    Und nach der Dienstzeitvereinbarung musst du spätestens 11.59 Uhr da sein und darfst frühestens 12.01 Uhr gehen, da die Arbeitskraft ja vor- und nachmittags eingebracht werden muss, um "problemlos" gleiten zu können. Sollte man diese Barriere nicht einhalten können, muss das vom Abteilungsleiter vorab abgesegnet werden.

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